Stefan Krettler
Fachgebiete/Charakteristika
Stefan Krettler wurde 1970 geboren und ist verheiratet. Herr Krettler ist seit 2003 als Rechtsanwalt. Seit Juli 2007 ist Herr Krettler Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwalt Krettler bearbeitet Mandate aus dem Allgemeinen Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dem Öffentlichen Recht sowie aus dem Verkehrsrecht.
Das Arbeitsrecht zeichnet sich durch eine eigenständige Gerichtsbarkeit aus und hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Nicht nur Fragen des Kündigungsrechts, sondern auch die Regelung der Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, die oft mitbestimmt sind und einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat/Personalrat zu regeln sind, bilden Schwerpunkte seiner Tätigkeit im rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Bereich bis hin zur Durchsetzung individueller und kollektiver Ansprüche vor den Arbeitsgerichten. Ebenso berät und betreut Rechtsanwalt Krettler Sie bei Fragen aus dem Sozialrecht, die sich im Anschluss an die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben können.
Im Mietrecht betreut und vertritt Rechtsanwalt Krettler Privatleute und Unternehmen in ihrer Rolle als Mieter oder Vermieter. Die Schaffung einer gesunden und sicheren Mietstruktur ist für alle Beteiligten Voraussetzung für ein beruhigtes Wohnen und Arbeiten. Rechtsanwalt Krettler gestaltet und überprüft für Sie Ihren Mietvertrag, machet für Sie Mietzinsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend oder wehrt diese ab und vertritt Sie in Räumungsprozessen.
Sein Tätigkeitsspektrum im Wohnungseigentumsrecht reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Krettler berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Bürger und den staatlichen Einrichtungen sowie der Kommunen untereinander. Hierunter fallen insbesondere Bescheide von Behörden (Gaststättengenehmigung, Baugenehmigung, BAföG-Bescheid et cetera) und öffentlich-rechtliche Verträge.
Auch im Strafrecht ist Rechtsanwalt Krettler tätig. Strafen sind immer hart, weil sie abschrecken sollen. Strafrecht ist ein Bestandteil sozialer Kontrolle, die durch den Staat ausgeübt wird. Diese Kontrolle geht sehr weit. Jeder, der Risiken eingeht, begibt sich in gefährliche Nähe zu einem Strafgesetz. Wer gegen ein Strafgesetz verstößt, muss befürchten, zu einer Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe verurteilt zu werden. Strafverteidigung ist der geeignete Schutz gegen willkürliche und rechtsstaatswidrige Eingriffe des Staates und seiner Organe, zu denen es immer wieder im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen — Hausdurchsuchung, Festnahme, Vernehmung —, durch einseitige Ermittlungen der Staatsanwaltschaften und fehlerhafte Prozessführung der Gerichte kommen kann.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Verkehrsrecht. Hier wird der Jurist hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, das heißt zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Krettler führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Krettler für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtsanwalt Krettler in erster Linie in Bußgeldsachen für seine Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Ebenso können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionen auf Sie zukommen. Ein Fahrverbot wird für maximal drei Monate ausgesprochen, während die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens ein Jahr oder länger angeordnet wird. Vor allem bei Trunkenheitsfahrten und einer dadurch bedingten Gefährdung von Personen können Sie von einer Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Herr Krettler wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringstmögliches Maß reduzieren.
Im Forderungseinzug vertritt Herr Krettler in erster Linie mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe. Die Zahlungsmoral von Unternehmen und Privatleuten ist oftmals schlecht, diese bedürfen einer nachdrücklichen Erinnerung an ihre Pflichten. Herr Krettler vertritt die Interessen seiner Mandanten mit Sorgfalt und Nachdruck. Das offizielle Schreiben des Rechtsanwalts, in welchem er die möglichen Konsequenzen mitteilt, bewirkt häufig einen schnellen Zahlungseingang.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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