Hans-Peter Baumeister

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Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Hans-Peter Baumeister
Springestraße 11
45894 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Hans-Peter Baumeister wurde 1950 geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Herr Baumeister ist seit 1982 Rechtsanwalt und seit 1995 Notar. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.

Neben dem Notariat bearbeitet Herr Baumeister das Allgemeines Zivilrecht, Arzthaftungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht sowie das Verkehrsrecht.

Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen unter anderem Fragen und Probleme aus Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Rechtsanwalt Baumeister entwirft und prüft für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Außerdem hilft er Ihnen bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Forderungen oder verteidigt Sie gegen unberechtigte Ansprüche. Wenn Sie es wünschen, übernimmt Rechtsanwalt Baumeister auch das komplette Inkasso Ihrer Forderungen für Sie. Er vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich sowie in sämtlichen Schiedsverfahren.

Rechtsanwalt Baumeister ist auch im Arzthaftungsrecht tätig. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischer oder physischer Beeinträchtigung), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu.

Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Baumeister konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten zum Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.

Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Baumeister bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Baumeister hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Baumeister führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Baumeister für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Im Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen zum Unternehmensrecht. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Herrn Baumeister zunächst die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine GmbH, eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, folgen Beratung und Begleitung bei der Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsvertrag und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.

Als Notar können Sie Herrn Baumeister insbesondere bei Fragen und Problemen um die Erstellung von Ehevertrag, Erbvertrag, Kaufvertrag, Grundstückskaufvertrag und Übergabevertrag oder Testament in Anspruch nehmen. Er wird Sie eingehend beraten und Ihnen alle rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen. Vor allem bei der Bearbeitung von anwaltlichen Mandaten im Erbrecht ist das von Herrn Baumeister geführte Notariat sehr von Vorteil.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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