Marko Silz
Fachgebiete/Charakteristika
Marko Silz wurde 1965 in Gräfenhainichen geboren. Seit Dezember 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Sein Rechtsstudium absolvierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin. Den Dienst als Rechtsreferendar leistete er in Hildesheim / Hannover / Celle. Herr Silz spricht Englisch und Russisch. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Marko Silz übernimmt Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht.
Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Silz bildet das Erbrecht. Wer schon zu Lebzeiten dafür sorgen möchte, dass seine Angehörigen in der von ihm bedachten Weise berücksichtigt werden, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und Einfluss auf die seitens der Erben zu erbringenden Erbschaftssteuern nehmen. Das Spannende, aber ebenso zugleich Anspruchsvolle am Erbrecht sind daher die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensnachfolge. In Inhalt, Form und Hinterlegung sollte ein Testament klar geregelt sein, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Stellen Sie frühzeitig die Weichen und lassen Sie sich durch Rechtsanwalt Marko Silz rechtzeitig beraten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden und den Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung.
Die schweren Straftaten sind Verbrechen, beispielsweise Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafver-folgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Marko Silz die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Außerdem kann der Mandant auf die überdurchschnittliche Kenntnis der Strafprozessordnung (StPO) vertrauen. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Silz erstreckt sich auf die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, de bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.
Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ein Mandant, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Silz kompetent beraten und betreut.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Marko Silz - Riveufer 7
06114 Halle an der Saale
Sachsen-Anhalt
Deutschland
- Telefon
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- Telefax
- +49 (3464) 2728-25

- Homepage
- http://www.ra-krebs-silz.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Marko Silz wurde am 08.06.2000 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates.
Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Silz innerhalb des Familienrechts umfassen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Abstammung, Vater-schaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen aller Art und Verknüpfungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht.
Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.
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