Carsten Terboven
Kurzprofil
Carsten Terboven ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Gelsenkirchen tätig und gründete seine Einzelkanzlei im Sommer 2004.Die Büroräume befinden sich in Gelsenkirchen Buer-Erle (Nähe St. Konrad Kirche) und sind bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Haltestelle Haunerfeldstraße der Straßenbahnlinie 301 ist nur 200 Meter entfernt. Für Autofahrer sind Parkmöglichkeiten vorhanden.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Bei Bedarf können auch Termine außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende oder mit den Mandanten vor Ort vereinbart werden. Eine rasche und flexible Terminierung wird versprochen.
Kontakt
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Carsten Terboven - Hausfeld 13
45891 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (209) 3861473
- Telefax
- +49 (209) 3861474

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Carsten Terboven wurde 1968 in Gelsenkirchen geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Seinen Referendardienst absolvierte er am Landgericht Essen.
Herr Terboven ist vor allen Amts- und Landgerichten sowie dem OLG Hamm vertretungsberechtigt.
Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Rechtsberatungen und Prozessvertretungen werden im Bereich folgender Tätigkeitsschwerpunkte durchgeführt:
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten (Bauherrn, Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern). Carsten Terboven berät und vertritt Bauträger, Handwerksbetriebe, aber auch private Bauherren.
Der Jurist wird außergerichtlich und gerichtlich tätig bei Problemen um Feststellung und Beweissicherung von Baumängeln, Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Schadensersatz, Baukostenüberschreitung, verzögerte Bausführung/Behinderung, Feststellung, Prüfung und ggf. Beitreibung von Vergütungs- und Honoraransprüchen, Auftragsentzug, Kündigung des Auftrags, Sicherheitseinbehalte, Verjährungsfragen und im Bereich des Vergaberechts.
Miet- und Pachtrecht
Herr Terboven steht Ihnen ferner als Rechtsbeistand zur Verfügung bei Fragen in Hinblick auf Ausgestaltung, Formulierung und Bewertung von Miet- und Pachtverträgen, Mieterhöhungen, Mietmängel, Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Modernisierungsmaßnahmen, Neben- und Betriebskostenabrechnungen (einschl. Heizkosten), Kündigungsfristen, Kündigungen, Renovierung, Kaution oder Kautionsrückzahlung, Räumung, Räumungsprozess und Räumungsvollstreckung und das gewerbliche Mietrecht.
Selbstverständlich wird auch das Eintreiben von Mietzahlungen übernommen.
Aufgrund der sachlichen Nähe zum Miet- und Pachtrecht vertritt Rechtsanwalt Terboven Sie auch im Wohnungseigentumsrecht (WEG), wenn es um die Überprüfung und ggf. Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, Streitigkeiten mit der Hausverwaltung, Auseinandersetzungen um die Instandhaltungsrücklage und das Wohngeld sowie Fragen um die Teilungserklärung geht.
Verkehrsrecht
Dieses Rechtsgebiet umfasst die Bearbeitung von Mandaten im Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren und Verkehrszivilrecht.
Im Verkehrsstrafrecht erfolgt die Interessenvertretung bei Delikten wie Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung/Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung oder Trunkenheitsfahrten.
Außerdem regelt Rechtsanwalt Terboven die Auseinandersetzungen mit der Behörde um Fahrverbot, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), medizinisch-psychologisches Gutachten (MPG), Führerscheinentzug oder Wiedererteilung desselben.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich der Jurist mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, zu dichtem Auffahren (Abstand), unerlaubtes Parken oder anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Überdies wird im Verkehrszivilrecht die Unfallschadenregulierung übernommen und sichergestellt, dass Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche sowie Fragen um Verantwortlichkeit, Haftung und Schuld schnell und zügig mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt werden.
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Terboven berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, z.B. bei der Gestaltung, Prüfung, Formulierung und Aufhebung von Arbeitsverträgen, bei Entgeltfortzahlung, Urlaub, Urlaubsgeld, Arbeitzeit, Teilzeit, Befristungen von Arbeitsverträgen, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht (SBG IX), Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklagen, Lohn, Gehalt, Zeugnis.
Weiterhin vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Terboven kompetent und fachkundig in vertraglichen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Kauf-, Werk-, Dienst, Reise- und Darlehensrechts.
Als Interessenvertreter mittelständischer Betrieb gehört der Inkasso- und Forderungseinzug ebenfalls zu seinen Tätigkeitsfeldern. Von der einfachen Mahnung über den Mahnbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung wird mit moderner Kanzleitechnologie eine effektives Forderungsmanagement geboten.
An seinem Beruf schätzt Herr Rechtsanwalt Terboven neben der Auseinandersetzung mit der juristischen Materie das Erarbeiten von effektiven und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen für die rechtlichen Probleme seiner Klienten.
Im Vordergrund steht die individuelle, flexible und persönliche Betreuung der Mandate. Jeder Auftrag wird als „Chefsache“ behandelt.
Außergerichtliche Streitbeilegung werden grundsätzlich angestrebt. Ist dies nicht möglich, werden die Interessen der Mandanten mit Verhandlungsgeschick und der gebotenen Hartnäckigkeit gerichtlich durchgesetzt.
Außerberufliche Engagements
Carsten Terboven ist Geschäftsführer und 2. Vorsitzender des Fußballclubs SC Hassel 1919 e.V. Der Rechtsanwalt übernimmt für den Verein neben der Abwicklung des sportlichen und wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Klärung juristischer Fragen im Sport- und Verbandsrecht.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de