Dipl. Theol. Jochen Janssen
Fachgebiete/Charakteristika
Jochen Janssen wurde 1970 in Straelen am Niederrhein geboren. Er studierte an den Universitäten in Münster und München Jura und katholische Theologie mit dem Abschluss als Dipl.-Theol. Sein Schwerpunkt in der juristischen Arbeit lag im Handels- und Wirtschaftsrecht.
Im Anschluss an seine Studien absolvierte Herr Janssen sein Referendariat in Essen. Jochen Janssen, seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen, trat 2003 in die Kanzlei Strohmeier, Möller, Schröder & Janssen ein. Er ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Herr Janssen verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt engagiert sich Herr Janssen als Leiter von Rechtskundearbeitsgemeinschaften an den weiterführenden Schulen in Kempen.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e.V.
Rechtsanwalt Jochen Janssen bearbeitet die Referate
- Versicherungsrecht
- Nachbarrecht und Mietrecht
- Haftpflichtrecht
- Haftungsrecht freier Berufe
- Kirchenrecht
Dabei nimmt er sich für seine Mandanten die nötige Zeit, um eine persönliche Bindung aufzubauen und eine ausführliche Bearbeitung des individuellen Falls zu gewährleisten.
Einen großen Schwerpunkt bildet das Versicherungsrecht, auf das sich Rechtsanwalt Jochen Janssen spezialisiert hat. Die finanzielle Absicherung gegen bestimmte Risiken durch eine Versicherung hat in unserer Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung. Der Versicherungsvertrag bildet dabei die Grundlage für Ansprüche des Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer. Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will. Die sich in der Praxis ergebenden Probleme bei Versicherungsverträgen stehen vielfach im Zusammenhang mit Standardfragen des Versicherungsrechts, zum Beispiel Anzeigepflicht oder Obliegenheiten.
Herr Janssen berät und vertritt seine Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen. Inhaltlich befasst er sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht haben soll, und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Rechtsanwalt Janssen hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch für den Vermieter, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er beim Mieter geltend machen kann. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter vertrauensvoll an Jochen Janssen.
Die Zahl der Freiberufler, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Ärzte, nimmt in Deutschland seit Jahren ständig zu. Die größer werdende Dichte der Freiberufler führt zu einem immer härteren Wettbewerb auf dem Markt der Rechtsberatung oder der medizinischen Versorgung durch Ärzte und Apotheker. Dies und der Umstand, dass die gesetzlichen Gebühren unverändert geblieben sind, sind zwei Gründe dafür, dass das durchschnittliche Einkommen dieser Berufsgruppen stetig sinkt. Die Gefahr, dass unter diesem wirtschaftlichen Druck die Qualität der Dienstleistung leidet, ist groß. Rechtsanwalt Jochen Janssen, der auf dem Gebiet des Haftungsrechts der Freiberufler tätig ist, nimmt sich dieser Problematik an und vertritt zum Beispiel Mandanten, die gegen ihren ehemaligen Rechtsvertreter oder Arzt Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen wollen. Übrigens: Viele Rechtssuchende glauben, “eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus” und dass es daher sinnlos ist, gegen den eigenen (ehemaligen) Rechtsanwalt vorzugehen. Diesen (Irr-)Glauben kann Herr Janssen aus seiner Erfahrung jedoch nicht bestätigen.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dipl. Theol. Jochen Janssen - Burgring 73 / Villa Horten
47906 Kempen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2152) 55667-0
- Telefax
- +49 (2152) 55667-100

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


