Udo Schröder

Fachgebiete/Charakteristika

Udo Schröder, geboren 1972 in Nettetal, studierte an der Universität zu Köln Jura. Im Anschluss daran leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in Krefeld und Nettetal. Herr Schröder, am 29.08.2001 zur Anwaltschaft zugelassen, ist berechtigt, an allen Amts- und Landgerichten aufzutreten. Am 01.12.2001 trat er in die Kanzlei Strohmeier, Möller, Schröder & Janssen ein. Der Jurist spricht gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Udo Schröder betreut Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, dem Sozialrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Ausländerrecht. Einen kleineren Schwerpunkt bildet das Familienrecht.

Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegen das Arbeits- und Sozialrecht aufgrund der regen gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung dem ständigen Wandel. Aus diesem Grund begleitet Sie Udo Schröder durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung (Rentenrecht), Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit Krankenkassen um deren Leistungsspektrum sowie Streitigkeiten wegen Eingruppierung in eine höhere Pflegestufe, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Rechtsanwalt Udo Schröder vertritt seine Mandanten aber auch gegenüber dem Sozialamt in Fällen, in denen es Leistungen für Angehörige, die beispielsweise in einem Pflegeheim gewohnt haben, erbracht hat und nun die Kinder oder die Ehegatten auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten in Anspruch nehmen will.

Im Ausländerrecht geht es darum, die Rechte ausländischer Staatsangehöriger mit Nachdruck gegenüber den deutschen Behörden und Gerichten zu vertreten. Das Ausländerrecht regelt die Einreise (Visum/Visa) und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Schwerpunkte der Arbeit bilden hier die Erlangung von Aufenthaltstiteln sowie die Prüfung und Geltendmachung von Abschiebehindernissen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Udo Schröder
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Spezialitäten

Rechtsanwalt Udo Schröder ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Udo Schröder berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Angestellte und Führungskräfte ebenso wie selbständige Unternehmer, Kaufleute, Gärtner und Landwirte. Gerne besucht er die Mandanten der Arbeitgeberseite vor Ort, um sich ein realistisches Bild von der Situation und dem Betrieb machen zu können.

Bei Rechtsanwalt Schröder finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Udo Schröder.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie die praktische Betrachtungsweise - das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise - von Rechtsanwalt Udo Schröder beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Außerberufliche Engagements

In seiner Freizeit engagiert sich Herr Schröder als Kirchenmusiker und Chorleiter.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de