Werner M. Philipps
Kurzprofil
Rechtsanwalt und Notar Werner Philipps ist seit 1979 in seiner eigenen Kanzlei in Gelsenkirchen tätig. Der aufgeschlossene Jurist überzeugt durch Kompetenz und einen großen Erfahrungsschatz. Sachlich kommt er schnell zum Punkt. In der Kanzlei erfahren die Mandanten deshalb fachkundigen Rat, aber auch Verständnis für menschlich schwierige Situationen, für die Herr Philipps Lösungsmöglichkeiten sucht, die der individuellen Situation angemessen sind. Für schnellstmögliche Sachbearbeitung wird in der Kanzlei Sorge getragen.
Beratungstermine können täglich von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitagnachmittags ist das Büro geschlossen. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden. Zum Mandantenstamm der Kanzlei Philipps gehören überwiegend Privatleute, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Büroräume liegen in Gelsenkirchen-Buer gegenüber der Apostel-Kirche. Die Kanzlei Philipps ist im Erdgeschoss und daher auch für behinderte Mandanten oder Mandanten mit Kinderwagen problemlos zu erreichen. Durch die nahgelegene Haltestelle für Bus (Linien 396 und 399) und Straßenbahn (Linie 301) besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Büroeigene Parkmöglichkeiten finden Sie direkt hinter dem Kanzleigebäude, Zufahrt über die Urbanusstraße.
Kontakt
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Werner M. Philipps - Horster Str. 30
45897 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (209) 31821-0
- Telefax
- +49 (209) 31821-21

- Homepage
- http://www.ra-phil.de
Fachanwalt für
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Werner M. Philipps wurde 1948 in Gladbeck geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Herr Philipps wurde 1976 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1986. Seit 2000 ist er Fachanwalt für Familienrecht. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt und Notar Werner Philipps fasziniert an seinem Beruf der Umgang mit Menschen. Ihm ist der persönliche Kontakt zu seinen Mandanten überaus wichtig. Er berät und vertritt sie im Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht.
Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Rechtsanwalt Werner Philipps 2000 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ein in der heutigen Zeit häufiges Problem sind Trennungen von Eheleuten und die sich zumeist daran anschließende Scheidung der Ehe. Steht der Entschluss fest, sich zu trennen, sind neben den Emotionen, die verarbeitet werden müssen, existentielle Fragen zu klären: Was geschieht mit dem gemeinsamen Familienheim? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Müssen, und wenn ja in welcher Höhe, Unterhaltszahlungen geleistet werden? Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so sind Fragen zum Sorgerecht oder zum Besuchsrecht mit den Kindern zu erörtern. Im Scheidungsrecht wird zwischen der einvernehmlichen, der streitigen und der sogenannten Härtefallscheidung unterschieden; beim Unterhaltsrecht sind es die Bereiche Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Im Bereich des Sorgerechts wird geklärt, wer künftig die Interessen der Kinder wahrnimmt und wo diese leben werden, also welcher Elternteil die Betreuung der Kinder übernimmt. Zugleich ist im Rahmen des Umgangsrechts zu klären, zu welchen Zeiten der die Kinder nicht betreuende Elternteil diese besuchen und zu sich nehmen darf.
Die Tätigkeit von Werner Philipps im Familienrecht und Eherecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung — insbesondere verfasst er einen Ehevertrag oder entwirft eine Vereinbarung für die nichteheliche Lebensgemeinschaft — über die Ehescheidung, eheliches Güterrecht und sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge, Umgangsrecht und Sorgerecht, Unterhaltsrecht bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
Im Erbrecht befasst sich Rechtsanwalt und Notar Philipps sowohl mit der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch mit der Geltendmachung und Abwehr von Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch. Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten zumeist programmiert sind. Weitere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind die Testamentsvollstreckung, die Beratung des Erblassers bei der Überschreibung von Immobilien und sonstigen Vermögen zu Lebzeiten, die Nachfolgeplanung für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sowie die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, insbesondere unter der Berücksichtigung erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Altersvorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie die sogenannte Patientenverfügung. All diese Verfügungen sollen sicherstellen, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls der Wille des Verfügenden umgesetzt wird, auch wenn dieser sich wegen der Schwere der Erkrankung nicht mehr zu äußern vermag. Zugleich wird dadurch gewährleistet, dass Angehörige oder Freunde und nicht Dritte in wichtige Entscheidungen mit eingebunden werden.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Werner Philipps erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und so weiter. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Philipps kompetent beraten und betreut.
Der Schwerpunkt Individualarbeitsrecht erweist sich als sehr umfassend. Werner Philipps befasst sich mit Beratungen in Angelegenheiten wie Kündigungsschutzverfahren, Scheinselbständigkeit oder befristetes Arbeitsverhältnis. Auch Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitszeit, Gehalt, Entgeltfortzahlung, Tantiemen und Zulagen sind Gegenstand der an ihn herangetragenen Mandate. Beide Parteien sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Wird ein Arbeitsvertrag vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorausschauend gefertigt oder überprüft, kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können.
Werner Philipps unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung, er überprüft die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung oder ein eventuelles Aufhebungsangebot und hilft auch, einen Abwicklungsvertrag unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Problempunkte zu formulieren. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet Arbeitsrecht führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Philipps in dem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de