Reinald Harnisch

Anwaltskontor

Kurzprofil

In der Münchener Kanzlei „anwaltskontor“ sind neben Rechtsanwalt Reinald Harnisch die Rechtsanwältinnen Alexandra Bechstein-Weiss mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Sibylle Cavar-Weigl als Fachanwältin für Familienrecht tätig. Das Sekretariat ist montags bis Donnerstag von 08:30 bis 17:00 Uhr besetzt, freitags bis 13:30, aber die Bürozeiten sind weitaus länger. Sie können also jederzeit darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen mit den Anwälten treffen, meist bis 19:00 Uhr. Kommunizieren Sie über die homepage www.anwaltskontor.com, so finden Sie zu jedem Schwerpunkt einen besonderen Bereich nicht nur mit interessanten Gerichtsurteilen und sonstigen Beiträgen, sondern auch einem Kontaktformular, mit dem Sie direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter Kontakt aufnehmen und Ihr Problem unverbindlich vorab schildern können. Das „anwaltskontor“ verspricht eine individuelle und prompte Rückmeldung für alle Anfragen aus München und dem Umland.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Reinald Harnisch
Albert-Rosshaupter-Str. 65
81369 München Sendling
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (84) 7603095
Telefax
+49 (84) 74370247
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwaltskontor.com


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Reinald Harnisch, 1947 geboren, ist seit 1976 zugelassener Rechtsanwalt und gründete die im Zivilrecht orientierte Kanzlei im Jahr darauf. Er ist selbstverständlich bei allen Amts-, Land-  und Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen. Herr Harnisch absolvierte sein Studium an der Universität Hamburg. Während des nachfolgenden Referendariats erwarb er erste internationale juristische Kontakte in einer renommierten Anwaltskanzlei in London und ist noch heute Mitglied in zahlreichen internationalen Vereinigungen. Die Mitarbeiter des „anwaltskontor“ korrespondieren fließend in Englisch, Französisch und Spanisch, es werden aber auch mit viel persönlichem Einsatz Mandate in kroatischer und italienischer Sprache betreut.

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Harnisch ist seit jeher das Mietrecht. Vor Beginn eines Mietverhältnisses gestaltet und überprüft er Ihren Mietvertrag und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor. Während des Mietverhältnisses informiert er seine Mandanten zu Kündigungen und Kündigungsfristen, zur Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, zu Schönheitsreparaturen, Mietereinbauten und zur Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht oder dem Ausspruch einer Kündigung bis zur Räumungsklage und deren Vollstreckung zur Seite.

Nicht nur im Wohnraummietrecht, auch im Gewerberaummietrecht begleitet das „anwaltskontor“ Sie mit seinem Rat. Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vor allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerbemietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon vor Vertragsabschluß von Rechtsanwalt Harnisch beraten lassen.

Eine weitere Stärke von Herrn Harnisch ist das Bankenrecht, insbesondere was den Erwerb, die Finanzierung und die Belastung von Grundstücken betrifft. Kernpunkt des Bankrechts, soweit hier von Interesse, ist die Beziehung der Bank zum Kunden. Hier vertritt Reinald Harnisch seine Mandanten vor allem bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die aus einem fehlerhaften Darlehen, einer Bürgschaft, misslungenen Sicherungskonstruktionen oder aus Beratungsfehlern resultieren. Aber er vertritt auf der anderen Seite auch Kreditinstitute, zum Beispiel bei Fragen allgemeiner Vertragsgestaltung von Darlehen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der Zwangsversteigerung von Immobilien. Überhaupt besteht eine große Erfahrung im Bereich der Zwangsvollstreckung, so dass Mandanten, auch mit mitunter einfachen Forderungsstreitigkeiten, bevorzugt bedient werden können und die Kanzlei gerne Inkassomandate übernimmt. 

Innerhalb des „anwaltskontor“ bearbeitet Frau Rechtsanwältin Bechstein-Weiss alle Fragen des (Individual-) Arbeitsrechts, wie Kündigungsschutz, Lohnforderungen, Zeugnisse und Abmahnungen. Sie steht nach fast dreijähriger Tätigkeit als Anwältin in diesem Bereich an der Schwelle zur Fachanwaltschaft. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt vom „anwaltskontor“ liegt im Verkehrsrecht und Unfallrecht bei Schadensfällen an Personen und Sachen mittleren bis großen Umfangs. Im Zentrum stehen hier Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch Nutzungsausfall, die Kostenerstattung eines Sachverständigen oder Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder einer Unfallrente steht er kompetent an Ihrer Seite. Da die Erfahrung zeigt, dass Versicherer keinesfalls kooperativ im Hinblick auf entstehende Kosten arbeiten, vertritt Rechtsanwalt Harnisch seine Mandanten umfassend und zügig bei der Schadensregulierung. Sie können Ihren Schaden auch online mit dem „anwaltskontor“ abwickeln!

Rechtsanwalt Harnisch und Rechtsanwältin Cavar-Weigl sind Fachanwälte für Familienrecht und damit Spezialisten für alle anfallenden Rechtsfragen, wie zum Beispiel im Eherecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht sowie im Ehevertragsrecht. Das Familienrecht und das darauf bezogene Verfahrensrecht sind in den letzten Jahrzehnten bis in die neueste Zeit hinein durch einschneidende Änderungen der Gesetze und Rechtsprechung ständig grundlegend umgestaltet worden. Das „anwaltskontor“ sieht es nicht zuletzt als eine seiner wichtigen Aufgaben an, den Mandanten “mitzunehmen” und die schwer überschaubare Rechtspraxis dem Einzelfall und im Interesse des Mandanten entsprechend anzuwenden.

Die ständige Weiterbildung ist den Mitarbeitern des „anwaltskontor“ extrem wichtig, was Ihnen an aktuellen Entscheidungen auffällt und von Interesse für die Allgemeinheit sein könnte, veröffentlichen sie auf ihrer homepage. Mandanten, wie Kollegen können hiervon profitieren.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de