Bettina Bockhorni

Fachgebiete/Charakteristika

Bettina Bockhorni, die 1973 in Garmisch-Partenkirchen geboren wurde, studierte von 1993 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität in Augsburg. Sie leistete bis 1999 den Referendarsdienst in München ab. Nachdem sie 2000 die Zulassung als Rechtsanwältin erhalten hatte, trat sie der Kanzlei ihres Vaters bei. Die Juristin spricht fließend Englisch.

Rechtsanwältin Bettina Bockhorni ist dazu berechtigt, die Bezeichnungen “Fachanwältin für Familienrecht” und “Fachanwältin für Arbeitsrecht” zu führen.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwältin Bettina Bockhorni übernimmt Mandate aus dem Familienrecht, Arbeitsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht. Zudem hat sie ihre Interessen auf die Bereiche Erbrecht, Pferderecht und Gesellschaftsrecht gelegt.

Die Fachanwältin für Familienrecht befasst sich mit Scheidungsverfahren und Trennungsverfahren sowie mit den angrenzenden Rechtsfragen und Scheidungsfolgeregelungen. Zu diesen zählen insbesondere die Gebiete Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich. Ferner steht die Juristin ihren Klienten bei allen Fragen in Bezug auf den Ehevertrag und somit auch bei der Vertragsgestaltung kompetent zur Seite.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Frau Bockhorni auf die rechtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. In der Kanzleiarbeit regelt sie vorwiegend die Themen Kündigungsschutz, Schutz von besonderen Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende), Abmahnung, Arbeitszeugnis, betriebliche Übung und Gleichbehandlung. Auch wenn Probleme bei der Arbeitsbescheinigung auftreten, übernimmt die Juristin die sozialgerichtliche Vertretung. Darüber hinaus fallen Belange aus dem Betriebsverfassungsrecht, dem Personalvertretungsrecht und dem Tarifvertragsrecht in ihr Tätigkeitsfeld.

Im allgemeinen Zivilrecht bearbeitet Frau Bockhorni vorwiegend die Beitreibung offener Forderungen (Rechnungen aus dem Internetbereich, tierärztliche Rechnungen) sowie Mandate aus dem Vertragsrecht, in welchem sie die Gestaltung, Prüfung und Anfechtung von Verträgen übernimmt.

Die rechtliche Vertretung im Erbrecht erstreckt sich für die Juristin von der Gestaltung von Erbvertrag und Testament über die Regelung der Unternehmensnachfolge bis hin zu Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften.

Einen besonderen Interessenschwerpunkt hat Rechtsanwältin Bettina Bockhorni auf das Pferderecht gelegt, in welchem unter anderem die Gewährleistung bei Pferdekauf und Pferdeverkauf, das Pferdeauktionsrecht sowie die Kaufvertragsgestaltung (Fohlenoption) geregelt werden.

Im Gesellschaftsrecht berät und begleitet Frau Bockhorni kleine und mittelständische Unternehmen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und bei der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung sowie bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung, Umwandlung und Auflösung.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Bettina Bockhorni
Ludwigstr. 48 - 50
82467 Garmisch-Partenkirchen
Bayern
Deutschland

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Homepage
http://www.rechtsanwaelte-bockhorni.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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