Katrin Rothballer
Fachgebiete/Charakteristika
Katrin Rothballer, 1958 geboren, studierte von 1978 bis 1983 an der Ludwig-Maximilian-Universität in München Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie bis 1986 in München und Garmisch-Partenkirchen. Nachdem sie 1986 die Zulassung zur Rechtsanwältin erhalten hatte, trat sie der Kanzlei Dr. Bockhorni & Kollegen bei. Sie besitzt gute Kenntnisse in Englisch.
Rechtsanwältin Katrin Rothballer ist dazu berechtigt, die Bezeichnung“Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Frau Rothballer berät und vertritt ihre Mandanten in den Gebieten Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bankrecht, Testamentsvollstreckung, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht.
Als Fachanwältin für Familienrecht ist die Juristin auf alle Angelegenheiten in Bezug auf Trennung und Scheidung spezialisiert sowie auf die damit einhergehenden Rechtsfragen. Zu diesen sind der nacheheliche Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzungen und der vorläufige Rechtsschutz zu nennen. Ferner zählt das Gewaltschutzgesetz zum Familienrecht. Im Falle von häuslicher Gewalt kann der Täter im Rahmen einer Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen.
Im Mietrecht berät und vertritt Frau Rothballer vorwiegend Vermieter. Neben der Vertragsgestaltung steht die Juristin ihren Mandanten bei allen Fragen zu Wohnungsraummiete, gewerblicher Miete, Kündigungsschutz, Räumungsverfahren, Zahlungsverfahren und Abrechnung von Mietverhältnissen zu Verfügung.
Wohnungseigentümergemeinschaften werden im Wohnungseigentumsrecht von Rechtsanwältin Katrin Rothballer gegen den einzelnen Eigentümer oder Nachbarn vertreten. Unter ihren Tätigkeitsbereich fallen neben der Durchsetzung von Rechten des einzelnen Eigentümers auch Fragen zur Wohngeldforderung, Auseinandersetzungen mit der Verwaltung sowie die Durchsetzung von Rechten aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.
Im Bankrecht regelt die Juristin die Durchsetzung von Forderungen der Banken. Sie prüft Darlehensverträge und tritt für die Durchsetzung von Forderungen aus einem Darlehensvertrag ein. Weitere Themenschwerpunkte sind hier die Bürgschaftsforderung, die Überprüfung von Wertpapieranlagen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzanspruch.
Rechtsanwältin Katrin Rothballer regelt im Rahmen der Testamentsvollstreckung insbesondere die Verwertungsvollstreckung und die Verwaltungsvollstreckung im Auftrag des Verstorbenen.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im allgemeinen Vertragsrecht erstreckt sich für Rechtsanwältin in erster Linie auf das Immobilienkaufvertragsrecht. Neben der Gestaltung, Prüfung und gegebenenfalls der Anfechtung der Verträge werden im Vertragsrecht zum Beispiel Fragen zu Kündigung, Rücktritt, Vertragsverletzung und Geltendmachung von Forderungen aus dem Vertrag geregelt.
Im allgemeinen Zivilrecht bearbeitet Frau Rothballer in erster Linie Angelegenheiten aus dem Erbrecht, Grundstücksrecht, allgemeinen Schuldrecht sowie Gesellschaftsrecht (Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung, Umwandlung, Umstrukturierung).
Rechtsanwältin Katrin Rothballer sieht ihre eigene Stärke in der Kanzleiarbeit darin, dass sie auf eine lange Berufserfahrung und Tätigkeit in Garmisch-Partenkirchen zurückblicken kann und somit über Kenntnisse der ortspezifischen Besonderheiten verfügt.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Katrin Rothballer - Ludwigstr. 48 - 50
82467 Garmisch-Partenkirchen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8821) 94343-0
- Telefax
- +49 (8821) 94343-10

- Homepage
- http://www.rechtsanwaelte-bockhorni.de
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwältin Katrin Rothballer ist seit 1988 als Rechtsberaterin beim Haus- und Grundbesitzerverein Garmisch-Partenkirchen e.V. tätig.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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