Dr. Hans-W. Christmann

Fachgebiete/Charakteristika

Hans W. Christmann, der 1955 in Rockenhausen in der Pfalz geboren wurde, studierte von 1976 bis 1980 an der Universität in Würzburg Jura. Das Referendariat absolvierte er von 1981 bis 1983 in Wertheim am Main, Tauberbischofsheim, Moosbach und Heidelberg. Nachdem er 1983 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, trat er der Kanzlei Dr. Bockhorni & Kollegen bei. Der Jurist, der über gute Kenntnisse in Englisch verfügt, promovierte 2000 zum Thema “Die Neubewertung der Abnahme im Werkvertragsrecht”.

In der Kanzlei Dr. Bockhorni & Kollegen bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Hans W. Christmann Mandate aus dem Baurecht, Architektenrecht, Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht. Zudem hat er seine Interessen auf die Gebiete Erbrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gelegt.

Das Baurecht unterteilt sich in das private Baurecht und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht wird bei Rechtsstreitigkeiten hinzugezogen, die zwischen Bauherren und Bauunternehmen – hierzu zählen die Baufirmen und Architekten – aufkommen können. Entstehen zum Beispiel Mängel während einer Bauausführung, so gilt es nun, die Ursache und die Verantwortlichkeit sowie die Durchsetzung von möglichem Schadensersatzanspruch zu klären. Ferner fallen die Vergabeordnung und die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) unter das Tätigkeitsfeld Herrn Christmanns.

Das Architektenrecht ist thematisch eng mit dem Baurecht verknüpft. In diesem wird die Durchsetzung offener Architekten-Honorarforderungen geregelt. Da die Vergütung in der Regel nicht explizit vertraglich festgelegt ist, erfolgt diese nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das öffentliche Baurrecht regelt wiederum Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Staat und Bürger ergeben können, zum Beispiel wenn der geplante Hausbau zu Problemen mit der Baubehörde oder der Baurechtsbehörde führt.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Dr. Hans W. Christmann auf das Wirtschaftsrecht gelegt, in welchem er sich insbesondere mit der Firmenberatung im Baugewerbe und Baunebengewerbe befasst. Er berät das Unternehmen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung. Ferner begleitet er es bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Umwandlung.

Im allgemeinen Vertragsrecht übernimmt der Jurist die Gestaltung, Überprüfung und gegebenenfalls die Anfechtung von Verträgen (Werklohnvertrag, Leasingvertrag, Kaufvertrag).

Die rechtliche Vertretung im Erbrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt Dr. Christmann insbesondere über die Nachfolgeregelung im Handwerksbereich. So werden hier die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen bearbeitet und die Frage geklärt, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Pflichten und Rechte dieser hat.

Sowohl Mieter als auch Vermieter werden von Herrn Dr. Christmann im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Fragen zu Kündigung, Räumungsklage, Mietminderung, Mieterhöhung sowie zum Mietvertrag. In diesem Zusammenhang übernimmt der Rechtsanwalt auch die Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen.

Im Wohnungseigentumsrecht befasst sich Rechtsanwalt Dr. Hans W. Christmann dagegen mit Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Wohnungseigentümern sowie zwischen Eigentümern und Hausverwaltung ergeben können. Kommt es zum Beispiel zu einem Baumangel oder Schaden am Haus, so wird über das Wohnungseigentumsrecht geklärt, ob das Gesamteigentum und somit alle Wohnparteien betroffen sind oder ob sich der Schaden lediglich auf eine Wohneinheit beschränkt und dadurch zur alleinigen Angelegenheit des entsprechenden Besitzers wird.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Außerberufliche Engagements

Seit 1989 ist Rechtsanwalt Dr. Hans W. Christmann als Referent im Rahmen der Erwachsenenbildung tätig sowie seit 1994 als Referent für das rumänische Staatsministerium der Justiz (Ministerul Justiuiei) mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Eigentumsrecht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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