Franz Großhauser

Fachgebiete/Charakteristika

Franz Großhauser wurde 1950 in Mittenwald geboren. Er studierte von 1969 bis 1974 an der Universität in München Jura und leistete im Anschluss das Rechtsreferendariat in Garmisch und München ab. 1977 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und trat im selben Jahr in die Kanzlei von Dr. Bockhorni ein. Der Jurist verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Franz Großhauser bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht an.

Im Strafrecht ist Herr Großhauser für ein sehr breitgefächertes Rechtsgebiet zuständig, da im Strafrecht sämtliche Strafsachen geregelt werden – vom leichten Delikt wie Diebstahl bis hin zur schweren Kriminalität. Hierunter fallen Kapitaldelikte, Tötungsdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, genauso wie alle Verstöße im Straßenverkehr, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen. Einen großen Arbeitsbereich bildet für Herrn Großhauser das Jugendstrafrecht, welches ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren - und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren - darstellt.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im Familienrecht, in welchem er sich mit den Regelungen zu Trennung und Scheidung befasst, vorwiegend im Zusammenhang mit Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung.

Das Verkehrsrecht setzt sich aus dem Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zusammen. Im Zivilrecht regelt Rechtsanwalt Großhauser die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzanspruch bei einem Verkehrsunfall, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht (beispielsweise Geschwindigkeitsverstoß, Falschparken oder Rotlichtverstoß). Delikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen – hierzu zählen unter anderem Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer –, werden dagegen im Verkehrsstrafrecht geregelt.

Im allgemeinen Zivilrecht steht Rechtsanwalt Franz Großhauser als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um Angelegenheiten hinsichtlich Mietrecht, Gewährleistungsrecht, Kaufabwicklung, Werkvertrag und allgemeiner Geschäftsbedingungen geht.

Die rechtliche Vertretung durch Herrn Großhauser im Erbrecht umfasst unter anderem die Gestaltung von Testament und Erbvertrag. Ferner übernimmt er die Betreuung von Erbschaftsstreitigkeiten unter prozessualer Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche (Pflichtteilanspruch).

Des Weiteren berät und vertritt Herr Großhauser seine Mandanten im Verwaltungsrecht, welches dann zum Tragen kommt, wenn Rechtsfragen zwischen Privatpersonen und öffentlichen Ämtern und Verwaltungen aufkommen. Dabei liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte auf dem öffentlichen Baurecht (Bauantrag, Baugenehmigung) und dem Fahrerlaubnisrecht.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Franz Großhauser
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http://www.rechtsanwaelte-bockhorni.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Franz Großhauser ist ehrenamtlicher Richter des ersten Senats des bayerischen Anwaltsgerichtshofs.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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