Karin Wörner

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Karin Wörner gründete ihre Einzelkanzlei im April 2003. Heute arbeitet sie in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Sigrid Balders, die im selben Gebäude ansässig ist.

Die Büroräume liegen in der Innenstadt von Mönchengladbach in der Nähe der Kaiser-Friedrich-Halle und der Gerichte. Kostenlose Parkmöglichkeiten bestehen vor dem Kanzleigebäude. Durch die nahegelegene Bushaltestelle besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.

Termine können täglich von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr mit den Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Karin Wörner
Mozartstr. 15
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
0 21 61 - 98 18 90
Telefax
0 21 61 - 98 18 918


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Karin Wörner wurde 1975 in Landau/Pfalz geboren. Nach ihrem Studium der Rechte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg leistete Frau Wörner ihren Dienst als Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf am Landgericht Duisburg. Im November 2002 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Die Juristin ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwältin Karin Wörner ist vornehmlich im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse sind zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften aus Arbeitszeitrecht und Arbeitsschutzrecht, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere der Tarifverträge und der Betriebsvereinbarungen.

Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig. Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts zählen die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, Einhaltung des Nachweisgesetzes, Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierhin Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts stehen für Frau Wörner Fragen der Geltung von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und die Erstellung von Betriebsordnung und Betriebsvereinbarung im Vordergrund.

Familienrecht im Sinne des BGB ist der Inbegriff der Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regeln, aber gegebenenfalls auch verwandtschaftsersetzende Funktionen haben. Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Karin Wörner innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen:
- Ehescheidung
- Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind
- Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils
- Kindesunterhalt (Alimente)
- Ehegattenunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Regelungen über die Ehewohnung und den Hausrat
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich
- Abstammung
- Vaterschaftsanfechtung
- Vertragliche Gestaltungen
- Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für die Rechtsanwältin dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch eine gegenseitige Vollmacht, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung oder vertragliche Regelung bei gemeinsamen Darlehen. Schließlich ist Rechtsanwältin Wörner auch bei der Auseinandersetzung einer gescheiterten Lebensgemeinschaft immer wieder gefragt. Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durchzieht somit wie ein roter Faden zahlreiche Rechtsgebiete, etwa das Familienrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Erbrecht. Aufgrund der erheblichen finanziellen Belastung sollten Sie Rechtsrat bei der Spezialistin für Familienrecht Karin Wörner einholen.

Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Karin Wörner hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Frau Wörner hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zur Rechtsanwältin aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Sie muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern eine (Mit-)Haftung sich bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr). Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie der Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. In diesen Bereichen steht Ihnen Rechtsanwältin Karin Wörner gerne hilfreich zur Seite.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Karin Wörner liegt im allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Karin Wörner hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1667 Zugriffe seit dem 30.03.2006