Güney Ralva

Kanzlei Heuer & Ralva

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Ralva wurde 1963 in Hamburg geboren und lebt seit 2001 mit seiner Frau und seinen drei Kindern in Celle. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität in Hannover. Seit 1998 arbeitet Herr Ralva in Bürogemeinschaft mit seinem Kollegen Herrn  Heuer. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Herr Ralva spricht englisch und verfügt über Grundkenntnisse der türkischen Sprache.

Rechtsanwalt Ralva vertritt seine Mandanten im Strafrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Insolvenzsrecht.

Strafrecht:
Der strafrechtliche Aufgabenbereich umfasst die Vertretung durch einen Anwalt vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, sowie den Strafgerichten, wobei die frühzeitige Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit oftmals von bedeutendem Vorteil sein kann.

Als Strafverteidiger für Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende vertritt Rechtsanwalt Ralva die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden von Herrn Ralva auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.

Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung von Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes – ”wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” - ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz gebunden, nämlich das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem ”richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 - 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Verkehrsrecht:
Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Ralva die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen.  Hierzu gehört nicht nur die anwaltliche Vertretung in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch eine effiziente Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen. Von großer Bedeutung dürfte hierbei sein, dass die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung auch zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist.  Sind Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, so stellen die Kosten einen Sachfolgeschaden dar und sind gleichfalls zu erstatten.
Herr Ralva macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS–Schleudertrauma et cetera) auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten und so weiter. Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Ralva zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Mietrecht:
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Ralva unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Familienrecht:
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Familienrecht. Vor einer Eheschließung informiert Herr Ralva Sie zu den weitreichenden Folgen einer Heirat, zum Ehevertrag und welche Formerfordernisse zu beachten sind. Kernpunkt des Familienrechtes sind alle Fragen, die sich mit der Ehescheidung beschäftigen. Dazu gehören Themen wie die Voraussetzung für eine Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Güney Ralva.

Insolvenzrecht:
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) übernimmt Herr Ralva die anwaltliche Vertretung von Schuldnern bis zur Restschuldbefreiung. Dies umfasst die Vertretung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung, im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin.

Herr Ralva vertritt Sie in diesem Rechtsgebiet von der Insolvenzanmeldung, dem Insolvenzantrag bis zur Abwicklung einer Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz. Vorgeschaltet ist die Schuldnerberatung, die außergerichtliche Schuldenbereinigung bis zum gerichtlichen Insolvenzantrag mit dem Ziel der Restschuldbefreiung, sodass Sie nach sechs Jahren wieder schuldenfrei sind.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Güney Ralva
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de