Thorsten Heuer

Kanzlei Heuer & Ralva

Fachgebiete/Charakteristika

Thorsten Heuer wurde 1965 in Celle geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und leistete seinen Referendardienst im OLG-Bezirk Celle. Seit 1996 hat er die Rechtsanwaltszulassung. Der Volljurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt und verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Thorsten Heuer bietet Rechtsberatung und Prozessvertretung im Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht an.

Als Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht steht Ihnen Herr Heuer bei einer Ehescheidung oder Trennung und deren Folgesachen juristisch zur Seite. Nach einer Scheidung oder Trennung sind in der Regel Streitigkeiten zu erwarten um Unterhalt, insbesondere Ehegattenunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt und Getrenntlebendenunterhalt. Thorsten Heuer wird nach Prüfung des Sachverhalts den Unterhaltsanspruch seines Mandanten berechnen und bei Bedarf gegenüber der anderen Partei durchsetzen. Überdies können Sie Herrn Heuer die Vermögensauseinandersetzung nach einer Trennung überlassen, um sich nervliche Anstrengungen aufgrund fast unvermeidbarer Differenzen zu ersparen. Der Jurist klärt Hausrat, gemeinsames Konto und Ehewohnung mit der Gegenpartei ebenso wie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere den Zugewinnausgleich sowie das  Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Thorsten Heuer bietet seinen Mandanten auch eine  erbrechtliche Beratung an über die  Fragen und Probleme um Testament, Erbvertrag, letztwillige Verfügung, Patientenverfügung, Erbschaftsausschlagung, Erbschein und Pflichtteil.

Im Mietrecht übernimmt Thorsten Heuer das Mandat für Mieter oder Vermieter. Er klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien um Mietvertrag, Klauseln, Verzug mit der Mietzinszahlung, Mängel der Mietsache, Kündigung, Kaution und so weiter. Vor allem das Thema Schönheitsreparatur ist oft ein Anlass zur Auseinandersetzung.

Das Verkehrsrecht umfasst das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Herr Heuer bearbeitet somit Mandate, die sämtliche Fragen und Probleme rund um das Auto betreffen, das heißt, er steht Ihnen auch zur Verfügung bei der Kaufvertragsrückabwicklung oder anderen Problemen bei einem Gebrauchtwagenkauf.
Im Verkehrszivilrecht steht er Ihnen nach einem Verkehrsunfall bei der Unfallschadenabwicklung zur Seite. Thorsten Heuer nimmt Ihre Interessen wahr, setzt Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durch und führt die zähen Auseinandersetzungen mit der anderen Partei und ihrer Versicherung.
Vor allem im Straßenverkehr ist der Schritt zur Straffälligkeit oft sehr gering. Dieses gilt für die Vorwurf von fahrlässiger Körperverletzung bis zur fahrlässigen Tötung.

Im Verbraucherinsolvenzrecht dürfen Sie die umfassende rechtliche Hilfe und Beistand von Thorsten Heuer erwarten, wenn Sie nicht mehr weiterwissen, weil Sie in die Schuldenfalle getappt sind. Rechtsanwalt Heuer wird für Sie zukunftsorientierte Lösungen erarbeiten, damit Sie nicht in Ihrer Existenz bedroht werden und finanziell wieder auf die Beine kommen. Er sucht eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern gemäß § 305 Absatz 1 Insolvenzordnung und stellt einen Schuldenbereinigungsplan auf. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 72 Monate kann eine Ratenzahlung oder Abtretung vereinbart werden. Nach diesen sechs Jahren tritt dann die Restschuldbefreiung ein, womit Ihre endgültige Schuldenbefreiung erreicht ist.

Im Strafrecht vertritt Herr Heuer sowohl Erwachsene als auch Jugendliche und Heranwachsende insbesondere in den Bereichen Körperverletzung, Raub, Diebstahl  sowie Drogendelikten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Thorsten Heuer
Mühlenstraße 23
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http://www.ra-heuer.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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