Heike Jablonsky

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Juristin Heike Jablonksy ist seit 1987 als Rechtsanwältin tätig. Am 01.06.1988 gründete sie ihre eigene Kanzlei in Celle. Ihre Klientel ist breitgefächert. Sie betreut sowohl Privatleute als auch Unternehmen des Mittelstandes und der Industrie. Zudem betreut sie eine Vielzahl überregionaler Mandate.

Die Büroöffnungszeiten sind von Montag bis Freitag durchgehend von 08.00 bis 18.00 Uhr. Die Termingestaltung der Kanzlei Jablonsky zeichnet sich durch ihr hohes Maß an Flexibilität aus. So können Termine auch außerhalb der regulären Bürozeiten stattfinden. Zudem werden Beratungsgespräche auch vor Ort abgehalten.

Die Räumlichkeiten liegen neben dem Polizeigebäude der Stadt Celle. Parkplätze sind direkt vor der Kanzlei vorhanden. Zudem besteht eine gute Anbindung an den örtlichen Personennahverkehr.

Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV. Interessierte können sich auch auf der kanzleieigenen Homepage (www.ra-jablonsky.de) informieren.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Heike Jablonsky
Hannoversche Str. 50
29221 Celle
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (5141) 214004
Telefax
+49 (5141) 29797
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-jablonsky.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Heike Jablonksy studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bochum, Göttingen und Hannover. Während ihrer Studienzeit bekam die heute zweifache Mutter ihr erstes Kind, einen Sohn. Seit 1987 ist sie als Rechtsanwältin tätig. Sie ist bundesweit bei allen Amts- und Landgerichten sowie beim Oberlandesgericht Celle auftretungsberechtigt. Zudem spricht sie fließend Englisch und verfügt über die Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht und im Medizinrecht.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwältin Jablonsky Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie unterstützt Mandanten bei Fragen zu Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Vergütung, Lohnfortzahlung, Urlaub, Kündigungsschutz, Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung.

Im Familienrecht betreut die Juristin alle Mandate, die in dieses Rechtsgebiet fallen. Dies beinhaltet unter anderem Ehescheidung, Fragen bezüglich Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Familienerbrecht.

Im Medizinrecht gehören Ärzte, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie zu ihrer Mandantschaft. Rechtsanwältin Jablonsky ist mit einem Mediziner verheiratet und hat daher zu den Belangen aus dem Bereich der Medizin einen persönlichen Bezug. Ihre Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts ist vielfältig. So befasst sie sich beispielsweise mit alle Rechtsfragen von Ärztinnen und Ärzten. Befinden Sie sich in der Phase der Praxisgründung oder der Übernahme einer Praxis und haben Fragen bezüglich der Vertragsgestaltung? Oder haben Sie Fragen zu Ihrem Honorar? Rechtsanwältin Jablonsky steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Überdies hält Frau Jablonsky seit vielen Jahren bei Pharmakonzernen und Verbänden Vorträge im Bereich Medizinrecht.

Die Rechtsexpertin ist Mitglied im Verein Kassenärzte e.V. sowie in der Stiftung Gesundheit e.V., wo sie zudem Vertrauensanwältin ist. Des Weiteren ist sie Beirat der Medizinerzeitschrift “Pädiatrie hautnah”, welche im Verlag Urban und Vogel erscheint. Seit Anfang der neunziger Jahre veröffentlicht sie dort regelmäßig Beiträge. Auch in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrechtsanwälte ist sie Mitglied.

Für Heike Jablonksy ist der Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen Rechtsanwalt und Mandant das A und O. Mit einfachen Worten vermittelt sie jeden noch so komplexen Sachverhalt klar und verständlich. Ihre fachliche Kompetenz setzt sie stets im Sinne ihrer Mandanten ein und scheut sich nicht, auch im Verbund mit kompetenten Beratern zum Beispiel aus der Wirtschaft zusammenzuarbeiten.

Publikationen im Bereich Rechtstipps

Aus dem Bereich Arbeit & Soziales:
Aus dem Bereich Gesundheit:

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de