Wolfgang Rudolf
Kurzprofil
Die Kanzlei Rudolf in Eisenach ist von Rechtsanwalt Wolfgang Rudolf nach der deutschen Wiedervereinigung gegründet worden. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem Handwerksgewerbe, aus der Touristikbranche, aus dem Entsorgungsgewerbe sowie Bauträger. Die Kanzlei unterhält Kontakte zum deutschen Gewerkschaftsbund als auch zu Steuerberatern und Kooperationsanwälten anderer Fachrichtungen.
Die Büroräume der Kanzlei Rudolf sind in dem Gebäude des Kaufhauses “Schwager”. Die Kanzlei liegt inmitten des historischen Stadtzentrums von Eisenach. Parkplätze finden Sie in der Tiefgarage des Kanzleigebäudes. Im Übrigen besteht durch den circa zweihundert Meter entfernten Bahnhof ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Beratungstermine können täglich von 07.30 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Wolfgang Rudolf
- Karlsplatz 2 - 4
99817 Eisenach
Thüringen
Deutschland
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Fachgebiete/Charakteristika
Wolfgang Rudolf wurde 1955 in Wetzlar geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Justus-Liebig Universität in Gießen ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Rudolf in Limburg. Der Jurist, 1989 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und entsprechend seiner Tätigkeitsschwerpunkte in den Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Familienrecht. Dadurch erhält Herr Rudolf regelmäßig die neuesten Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Wolfgang Rudolf spricht gut Englisch und Französisch.
An seiner Tätigkeit reizen den Volljuristen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu seinen juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihm wichtig.
Rechtsanwalt Rudolf berät und vertritt Sie im Familienrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und Vereinsrecht, Strafrecht sowie im Verkehrsrecht.
Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinander zu setzen. Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich während der bestehenden Ehe? Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung? Wer hat Anspruch auf Unterhalt, und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen? Was wird aus Haus, Wohnung, Vermögen? Auf diese und weitere Fragen kann Rechtsanwalt Rudolf für Sie eine Antwort finden. Dabei ist es dem Juristen besonders wichtig, die Interessen des Mandanten zu wahren als auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorzugehen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Rudolf ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind.
Rechtsanwalt Rudolf vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu seinem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist er kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Kündigungsschutz, Betriebsübergang, aber auch zu Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung.
Ein anwaltlicher Schwerpunkt von Wolfgang Rudolf ist das private Baurecht, dessen Grundlage das Werkvertragsrecht ist. Das private Baurecht betrifft alle Probleme beim Hausbau. Der klassische Fall ist der, dass ein Handwerker oder der Generalunternehmer “Pfusch am Bau” hinterlässt oder dass der Handwerker/Unternehmer vom Auftraggeber für seine Leistung nicht bezahlt wird. Es muss aber nicht immer der klassische Hausbau vorliegen. Baurecht betrifft auch das Werk eines Anstreichers, wenn dieser zum Beispiel die Wohnung mangelhaft streicht, oder des Polsterers, wenn dieser das Sofa fehlerhaft restauriert. Das wichtigste Instrument im Bereich des Werkvertragsrechts ist das sogenannte selbständige Beweissicherungsverfahren, also ein isoliertes gerichtliches Verfahren, welches ausschließlich dazu dient, durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen feststellen zu lassen, welche Mängel überhaupt vorliegen, wie die Mängelbeseitigung vorzunehmen ist und wie teuer das ist.
Zum privaten Baurecht gehört auch das Nachbarrecht. Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen einschränken.
Aber auch bei der Vertragsgestaltung vor einem Bauvorhaben steht Ihnen Rechtsanwalt Rudolf zur Seite. Er konzipiert sowohl den “einfachen” Bauvertrag als auch den Baubetreuungsvertrag, Bauträgervertrag und Architektenvertrag nach den Bedürfnissen des Mandanten.
Rechtsanwalt Wolfgang Rudolf ist darüber hinaus als Strafverteidiger tätig. Der Strafverteidiger ist der einzige Verfahrensbeteiligte, der einseitig die Interessen des Beschuldigten zu vertreten hat. Dabei geht es in der Praxis jedoch in erster Linie darum, dem Beschuldigten ein rechtstaatliches Verfahren zu ermöglichen, wie dies unser Grundgesetz in Art. 20 III vorschreibt. Alleine die Aussage eines einzigen Zeugen reicht für eine Verurteilung des Mandanten zu einer mehrjährigen Haftstrafe aus. Bereits ein vager Verdacht kann den Staat zu massiven Eingriffen in die Privatsphäre des Bürgers berechtigen: die Durchsuchung seiner Wohnung, die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe oder die Anordnung sonstiger körperlicher Eingriffe, das heimliche Abhören seines Telefons oder gar seine vorläufige Festnahme. Daher ist es für den betroffenen Mandanten von außerordentlicher Wichtigkeit, einen Verteidiger neben sich zu wissen, der ihm in dieser Situation mit sachkundigem Rat zur Seite steht und auf die Einhaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens achtet. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Rudolf.
Das Strafrecht ist ein Teil der Rechtsordnung, der die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie die einzelnen Merkmale des strafwürdigen Verhaltens festlegt, bestimmte Strafen androht und neben sonstigen Rechtsfolgen insbesondere Maßregeln der Besserung und Sicherung vorsieht. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft führen.
Im Wirtschaftstrafrecht und Steuerstrafrecht arbeitet Rechtsanwalt Rudolf mit einem erfahrenen Steuerberater eng zusammen, um auch in diesem Rechtsgebiet die bestmöglichste Interessenvertretung für den Mandanten zu erzielen.
Das Verkehrsrecht wird immer komplexer. Rechtsanwalt Rudolf bringt Sie auch hier durch den Paragraphendschungel. Das Straßenverkehrsrecht (als “Recht auf der Straße”) ist einerseits an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Andererseits findet es aber auch überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auf Parkplätzen oder in Parkhäusern von Kaufhäusern.
Der anwaltliche Tätigkeitsbereich von Wolfgang Rudolf beinhaltet alle Rechtsprobleme, die im Straßenverkehr auftreten, also insbesondere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei einem Verkehrsunfall, aber auch die Vertretung bei verkehrsrechtlichen Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten wie Unfallflucht, Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsverstoß und natürlich auch alle Fragen im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit Fahrverbot. Ebenfalls darunter fällt die Betreuung bei der Wiedererteilung des Führerscheins nach dessen Entzug wegen Alkohol, Drogenkonsum oder Unfallflucht.
Zahlreiche Reformbestrebungen des Gesetzgebers im Vereinsrecht machen es unabdingbar, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen bei Fragen wie: steuerliche Veranlagung, Vereinsgründung, Vereinsauflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit, Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung. Die Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und verwandte Rechtsformen wie die KGaA sind ebenfalls Vereine; sie erlangen volle Rechtsfähigkeit durch das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz. Eingetragene Genossenschaften (eG) sind gemäß Genossenschaftsgesetz rechtsfähige Vereine. Rechtsanwalt Wolfgang Rudolf bringt in diesem Bereich jahrelange Erfahrung mit und berät Sie von der Gründungsphase bis hin zur Auflösung.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Rudolf im örtlichen Fußballverein. Seinen Ausgleich findet der dreifache Familienvater bei seiner Familie.
Mitgliedschaft:
- Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein e.V.


