Michael Stolle

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Michael Stolle gründete seine Einzelkanzlei 1992. Heute arbeitet er in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Christoph Rolfs, der im selben Gebäude ansässig ist. Rechtsanwalt Rolfs ist auch steuerberatend tätig und übernimmt Buchhaltungen.

Die Kanzlei Stolle ist leicht zu finden. Sie liegt in der Innenstadt von Schwerin in Gerichtsnähe, circa zehn Minuten vom Hauptbahnhof entfernt. Parkmöglichkeiten bestehen im Umfeld der Kanzlei. Eine Haltestelle für Bus und Straßenbahn liegt etwa vier Minuten zu Fuß entfernt.

Das Sekretariat der Kanzlei steht Ihnen täglich von 08.30 bis 17.00 Uhr zur Verfügung, um individuelle Beratungstermine zu vereinbaren. Nach Absprache sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten und auch beim Mandanten möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Michael Stolle
Jungfernstieg 21
19053 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Michael Stolle, geboren 1959 in Hamburg, ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten in Hamburg, München und Freiburg ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Stolle in München sowie an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer. Vor der Gründung der Kanzlei war Michael Stolle von 1990 bis 1992 als Justiziar für die Treuhandanstalt tätig. Der Jurist spricht gut Englisch, Italienisch und Norwegisch. Im Übrigen verfügt er über Grundkenntnisse in Spanisch und Französisch. Rechtsanwalt Stolle ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Michael Stolle bearbeitet Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht und aus dem allgemeinen Zivilrecht. Zusätzlich übernimmt der Jurist Ihren Forderungseinzug.

Michael Stolle berät und vertritt seine Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen. Inhaltlich befasst er sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht haben soll und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Rechtsanwalt Stolle hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Stolle übernimmt Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Im Mietrecht sind die “Fronten” meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird er Ihnen Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Michael Stolle vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Im Mietrecht befasst sich der Jurist vorrangig mit dem Mietvertrag und dessen Gestaltung. Er übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung seiner Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Michael Stolle liegt im allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Michael Stolle hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie die Kanzlei Stolle mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichem Abstand und in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner wird in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten) haben und das gegen ihn gerichtete Verfahren beenden können. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Michael Stolle spezialisierte sich auf das Arbeitsrecht. Nach erfolgreicher Qualifikation wurde er 1999 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Michael Stolle ist spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Bereichen kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Er sichert Ihre Rechte, wenn Sie beispielsweise eine Abfindung fordern, eine Abmahnung entfernen lassen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wahren, eine Kündigungsschutzklage einreichen, erfolgreich gegen Mobbing vorgehen oder sicherstellen möchten, dass Sie ein faires Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Konsultieren Sie den Juristen schon frühzeitig, um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten.

Auf der Arbeitgeberseite werden im Vorfeld von Kündigungen die schwersten Fehler gemacht, die im Nachhinein kaum noch zu beheben sind. Rechtsanwalt Stolle vertritt bei Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklage und Zahlungsklage erfolgreich. Gerade im Kündigungsschutzverfahren und bei betrieblicher Umstrukturierung sowie beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung ist die frühzeitige Konsultation anzuraten.

Des Weiteren finden Sie bei Michael Stolle Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht, Kündigungsschutzrecht, zur Personalabrechung, Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in einem Fall von Schwerbehindertenschutz, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Herrn Stolle.