Stefan Büdenbender

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Stefan Büdenbender ist für seine Mandanten jederzeit telefonisch zu erreichen. In dringenden Rechtsanliegen ist eine Absprache zur kurzfristigen Terminierung für ihn selbstverständlich. Ansonsten stehen dem Mandanten die durchgängigen Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung, um mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Stefan Büdenbender
Rehefelder Str. 36
01127 Dresden Pieschen
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (351) 4568715
Telefax
+49 (351) 4568716


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Stefan Büdenbender wurde 1967 geboren und studierte an der Universität Göttingen und der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main, bevor er im Rahmen seines Referendariats seinen Studienschwerpunkt im Strafrecht durch ausgesuchte Wahlstationen weiter vertiefte und ausbaute. Rechtsanwalt Büdenbender ist an allen Landgerichten zugelassen und an Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Büdenbender korrespondiert auch fließend in Englisch.

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der rechtsanwaltlichen Praxis von Herrn Büdenbender ist das Strafrecht, worunter Delikte gegen die Person und das Leben fallen sowie Vermögensdelikte, Verkehrsdelikte, Delikte gegen die Allgemeinheit und in den strafrechtlichen Nebengebieten, so zum Beispiel Delikte im Wirtschaftsrecht, Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht arbeitet Herr Büdenbender mit einer Steuerberaterkanzlei eng zusammen, um auch in einem solchen Falle die bestmögliche Verteidigung des Mandanten in diesem komplexen und oftmals schwer durchschaubaren Rechtsgebiet zu gewähren.

Durch den Schutz von Rechtsgütern dient das Strafrecht der Verwirklichung des Gemeinwohls und der Wahrung des Rechtsfriedens. Als Rechtsgüter bezeichnet man die Lebensgüter, Sozialwerte und rechtlich anerkannten Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit, die wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Gesellschaft Rechtsschutz genießen. Das Strafrecht ist ein Teil der Rechtsordnung, der die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie die einzelnen Merkmale des strafwürdigen Verhaltens festlegt, bestimmte Strafen androht und neben sonstigen Rechtsfolgen insbesondere Maßregeln der Besserung und Sicherung vorsieht. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft führen.

Der Strafverteidiger ist der einzige Verfahrensbeteiligte, der einseitig die Interessen des Beschuldigten zu vertreten hat. Dabei geht es in der Praxis jedoch in erster Linie darum, dem Beschuldigten ein rechtstaatliches Verfahren zu ermöglichen, wie dies unser Grundgesetz in Art. 20 III vorschreibt. Alleine die Aussage eines einzigen Zeugen reicht für eine Verurteilung des Mandanten zu einer mehrjährigen Haftstrafe aus. Bereits ein vager Verdacht kann den Staat zu massiven Eingriffen in die Privatsphäre des Bürgers berechtigen: die Durchsuchung seiner Wohnung, die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe oder die Anordnung sonstiger körperlicher Eingriffe, das heimliche Abhören seines Telefons oder gar seine vorläufige Festnahme. Daher ist es für den betroffenen Mandanten von außerordentlicher Wichtigkeit, einen Verteidiger neben sich zu wissen, der ihm in dieser Situation mit sachkundigem Rat zur Seite steht und auf die Einhaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens achtet.

Die Praxis und die Mandantenbedürfnisse zeigen, dass oftmals ein enger Zusammenhang von Strafrecht und Verkehrsrecht besteht. Rechtsanwalt Büdenbender ist auch im Verkehrsrecht tätig. Im Zentrum stehen hier Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Stefan Büdenbender kompetent an Ihrer Seite. Auch in den Graufeldern der Rechtsgebietüberschneidungen - beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - steht ihnen der Rechtsanwalt fachkundig und engagiert bei.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Büdenbender ist das allgemeine Zivilrecht. Es umfasst unter anderem Schuldrecht, Vertragsrecht, Sachenrecht als auch Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Aber auch im Haftpflichtrecht, Schadensrecht und Schadensregulierungsrecht ist der engagierte Jurist tätig und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Seinen freizeitlichen Ausgleich findet der Familienvater beim Fahrradfahren und beim Lesen breitgefächerter Literatur.