Luisa Kehr

Kanzlei Kehr & Coll.

Fachgebiete/Charakteristika

Luisa Kehr, 1973 geboren, absolvierte ihr Jurastudium an der Universität Dresden. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium leistete sie in Dresden. Die Volljuristin wurde am 08.07.1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwältin Kehr spricht fließend Russisch, Englisch und Französisch.

Rechtsanwältin Luisa Kehr berät und vertritt Sie im Bankrecht, gewerblichen Rechtschutz, Verwaltungsrecht, privaten Baurecht und Immobilienrecht. An Ihrem Beruf schätzt sie die Möglichkeit, anderen Menschen in vermeintlich ausweglosen Situationen zu helfen.

Zum Bankrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten (wie zum Beispiel Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek et cetera), Wertpapiergeschäfte (sei es mit Aktien, Investmentfond oder Anleihe), Geldanlage und Anlageberatung, EC-Karte und Kreditkarte, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag et cetera) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).

Der Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz beinhaltet das Markenrecht und das Urheberrecht. Das Recht am geistigen Eigentum, das bedeutet das Recht derjenigen Rechtsgüter, die ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen haben, ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist, diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden und die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten. Die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte müssen Spezialkenntnisse auf außerjuristischem Terrain vorweisen können, wie zum Beispiel Kunst, Musikproduktion, Merchandising, Registerwesen oder Naturwissenschaften.

Das Immobilienrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwältin Luisa Kehr dar. Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die Rechtsgebiete Mietrecht (Wohnraummietrecht und Geschäftsraummietrecht), Wohnungseigentumsrecht und privates Baurecht.

Die Immobilie ist nach wie vor eine der wertbeständigsten Kapitalanlagen und von kaum zu unterschätzender Bedeutung für die private Altersvorsorge. Die mit der Veräußerung und dem Erwerb einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex. Dies betrifft die mit dem Erwerb selbst verbundenen Probleme wie die Gewährleistungsrisiken, wie Altlasten, verborgener/verschwiegener Mangel et cetera, aber auch steuerliche Fragen und Fragen der Finanzierung. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Frau Kehr verfügt über weitreichende Erfahrungen. Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung über einen Kaufvertrag sowie dessen Prüfung über die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Im Übrigen beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Finanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht, das Wohnungseigentumsrecht (WEG) sowie das Immobilienleasing.

Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Bei diesen und anderen Problemen finden Sie in Rechtsanwältin Luisa Kehr eine qualifizierte Ansprechpartnerin.

Seit 2005 ist Rechtsanwältin Luisa Kehr dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Verwaltungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Übrigen vertritt die Juristin die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten bei Problemen rund um das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Rechtsanwältin Luisa Kehr berät und vertritt ihre Mandanten vorrangig im kommunalen Abgabenrecht und im öffentlichen Baurecht.


 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Außerberufliche Engagements

Luisa Kehr engagiert sich seit 2003 als Vorstandsvorsitzende der Volkssolidarität, Kreisverband Riesa-Großenhain e.V., einem gemeinnützigen Verein für Alten- und Jugendhilfe. In diesem Verein ist Frau Kehr seit 1999 Mitglied. Außerdem ist sie seit 1999 Mitglied des Gemeinderates in Schönfeld.