Monika Rudolph

Fachgebiete/Charakteristika

Monika Rudolph wurde 1968 geboren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften in Münster. Nach dem Referendariat in Krefeld ist sie seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie spricht Englisch und Niederländisch (Holländisch).

Im Familienrecht ist Frau Rudolph darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten beim Versorgungsausgleich kommt. Hierbei werden von der Volljuristin auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Frau Rudolph befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Frau Rudolph konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten über Sorgerecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben.

Rechtsanwältin Rudolph berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig.

Im Kaufrecht bietet Rechtsanwältin Rudolph ihren Mandanten eine detaillierte Beratung bei allen Fragen und Problemen, die sich mit einem Kaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag und der Vertragsabwicklung ergeben können. Bei einem Vertragsschluss entstehen Rechte und Pflichten der vertragsschließenden Parteien. Die Kanzlei vertritt Sie bei Auseinandersetzungen um Rückabwicklung, Gewährleistung, Vertragsverletzung, Anfechtung, Rücktritt, Garantie, Nichtleistung, Schadenersatz, Nacherfüllung und allem damit zusammenhängenden Problemen.

Rechtsanwältin Rudolph ist im allgemeinen Zivilrecht in all dessen Kerngebieten anwaltlich tätig. Sie bearbeitet Mandate aus dem Verkehrsrecht und berät bei Problemen im Mietrecht sowie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Monika Rudolph
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Nordrhein-Westfalen
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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