Volker Ehrich

Fachgebiete/Charakteristika

Volker Ehrich wurde 1964 geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach seinem Referendariat in Mönchengladbach ist er seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht fließend Englisch.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Ehrich die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS–Schleudertrauma et cetera) auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten und so weiter.

Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Ehrich zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Rechtsanwalt Ehrich vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Rechtsanwalt Ehrich berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei einer umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlung finden Sie in Rechtsanwalt Ehrich genau den richtigen Ansprechpartner. Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Herr Ehrich an einer Betriebsvereinbarung mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Rechtsanwalt Ehrich übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Rechtsanwalt Ehrich von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Rechtsanwalt Ehrich wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das allgemeine Zivilrecht mit all seinen Facetten. Das Zivilrecht umfasst insbesondere das gesamte Vertragsrecht. Neben der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag überprüft der Rechtsanwalt auf Wunsch ein Vertragsangebot auf unwirksame oder nachteilige Klauseln.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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