P. Koscholke

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt P. Koscholke gründete seine Einzelkanzlei im Juni 1977. Sie finden die Büroräume der Kanzlei Koscholke in Essen-Rüttenscheid zwischen Rüttenscheider Stern und Martinstraße, schräg gegenüber dem Hotel Arosa. Im Kanzleigebäude ist eine Filiale der Handelskette Plus.

Herr Koscholke ist sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Bitte benutzen Sie die U-Bahnhaltestellen “Rüttenscheider Stern” oder “Martinstraße”, die Buslinien 142,160 oder 161 (Haltestelle “Martinstraße”) oder die Straßenbahnlinien 106 (Haltestelle “Rüttenscheider Stern”). Im Übrigen gibt es genügend Parkmöglichkeiten im Umfeld des Kanzleigebäudes.

Herr Koscholke steht Ihnen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09.30 bis 13.00 Uhr sowie von 15.30 bis 17.30 Uhr zur Verfügung, um individuelle Beratungstermine zu vereinbaren. Mittwochs ist das Büro von 09.30 bis 13.00 Uhr besetzt. Nach Vereinbarung sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten und auch beim Mandanten möglich.

Kontakt

P. Koscholke
Rüttenscheider Str. 100
45130 Essen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (201) 788880
Telefax
+49 (201) 788880

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

P. Koscholke, geboren 1944, ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Freien Universität in Berlin ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Koscholke in Berlin und Essen. Vor der Gründung der Kanzlei im Juni 1977 war Herr Koscholke zweieinhalb Jahre als Staatsanwalt in Essen, Arnsberg und Dortmund tätig. Er  spricht fließend Englisch. Er ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt P. Koscholke übernimmt bevorzugt Fälle aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG), Mietrecht und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Waffenrecht.

Den Hauptschwerpunkt der juristischen Arbeit von Rechtsanwalt Koscholke bildet das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Koscholke berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage oder Sonderumlage.

Thematisch mit dem Wohnungseigentumsrecht verwandt ist der weitere Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht. Rechtsanwalt Koscholke ist im Mietrecht sowohl bei der Vertragsgestaltung, der Streitschlichtung und - als letztem Mittel - der konsequenten und zielgerichteten gerichtlichen Durchsetzung der Rechte von Mieter oder Vermieter behilflich. Das Mietrecht regelt beispielsweise Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Vom Einzug in die neue Wohnung oder der Neuvermietung über den Umgang mit Mietminderung und Betriebskostenabrechnung bis hin zur Kündigung von Mietvertrag oder Pachtvertrag steht er Ihnen stets zuverlässig und fachkundig zur Seite.

Im Verkehrsrecht geht es vorwiegend um die rechtliche Abwicklung eines Schadens, der sich aus einem Verkehrsunfall ergibt. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die diese Regulierung selbst in die Hand nehmen. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich gegen sie nicht zur Wehr setzt.

Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall Rechtsanwalt P. Koscholke aufzusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Der Jurist wird Ihnen helfen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen und zu erfahren, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen.

Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, so wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Rechtsanwalt Koscholke führt hier für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt P. Koscholke die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich wird von Herrn Koscholke auch eine strafrechtliche Pflichtverteidigung übernommen.

Rechtsanwalt Koscholke vertritt Inhaber von Waffenbesitzkarte und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden, aber auch in anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren. Es geht meist um den behördlich angeordneten Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis, in der Regel verbunden mit der Anordnung, die im Besitz des Mandanten befindlichen Waffen unbrauchbar zu machen oder den Sicherheitsbehörden zu überlassen.

Außerberufliche Engagements

Herr Koscholke interessiert sich sehr für den Burgenbau, also für alles, was mit Burgen, Schlössern und Festungen zu tun hat. Auf Anfrage von Vereinen hält er Vorträge zu diesem Themenbereich.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de