Johannes Schlüter

Fachgebiete/Charakteristika

Johannes Schlüter wurde 1960 in Bottrop-Kirchhellen geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster war er als Referendar im OLG-Bezirk Hamm tätig. 1990 erlangte er seine Zulassung als Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Schlüter ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein.

Im Verkehrszivilrecht wird der Jurist hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, das heißt zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Schlüter führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Schlüter für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtsanwalt Schlüter in erster Linie in Bußgeldsachen für seine Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Ebenso können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionen auf Sie zukommen. Ein Fahrverbot wird für maximal drei Monate ausgesprochen, während die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens ein Jahr oder länger angeordnet wird. Vor allem bei Trunkenheitsfahrten und einer dadurch bedingten Gefährdung von Personen können Sie von einem Führerscheinentzug betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Herr Schlüter wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringstmögliches Maß reduzieren.

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Schlüter unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Johannes Schlüter von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Rechtsanwalt Schlüter wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.

Des Weiteren ist das Arbeitsrecht und hier insbesondere das Individualarbeitsrecht einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ganz Deutschland. Die Gestaltung von Arbeitsvertrag und Zeugnis und allen anderen Verträgen rund um das Arbeitsverhältnis gehören zu seinem Aufgabenbereich. Aber auch Ihre Fragen zu Urlaub, Teilzeitarbeit, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz, Kündigung oder Aufhebungsvertrag werden von Johannes Schlüter gerne beantwortet.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Johannes Schlüter
Schulze-Delitzsch-Str. 3
46244 Bottrop - Kirchhellen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2045) 83196
Telefax
+49 (2045) 74112990
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1065 Zugriffe seit dem 21.03.2006