Paul Hasebrink
Fachgebiete/Charakteristika
Paul Hasebrink wurde 1960 in Bottrop-Kirchhellen geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Münster Rechtswissenschaften. Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er den Dienst als Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Hamm. Herr Hasebrink wurde 1990 zur Anwaltschaft zugelassen. Heute ist er an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Hasebrink übernimmt Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht und allgemeinen Zivilrecht. Paul Hasebrink ist seit 2004 Fachanwalt für Familienrecht. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Innerhalb des Familienrechts ist Herr Hasebrink insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich in einem Scheidungsverfahren und Alternativen
Rechtsanwalt Hasebrink berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das allgemeine Zivilrecht in all seinen Facetten. Das Zivilrecht umfasst außerdem das gesamte Vertragsrecht. Herr Hasebrink berät Sie zum Beispiel zu Fragen aus dem Werkvertragsrecht. Neben der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag überprüft der Rechtsanwalt auf Wunsch ein Vertragsangebot auf unwirksame oder nachteilige Klauseln.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Paul Hasebrink - Schulze-Delitzsch-Str. 3
46244 Bottrop - Kirchhellen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2045) 83196
- Telefax
- +49 (2045) 74112990

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


