Frank Dohrmann
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1998 gegründet. Das Büro ist ungefähr 600 Meter von der Autobahnabfahrt Bottrop/Essen/Borbeck der A 142 entfernt. In unmittelbarer Nähe ist die Sparkasse. Die Kanzleiräume sind im ersten Stock des Gebäudes; im Erdgeschoss ist ein Steuerberaterbüro ansässig. Für Autofahrer stehen Parkmöglichkeiten vor der Haustür der Kanzlei zur Verfügung.
Das Sekretariat oder der Rechtsanwalt selbst vereinbaren während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr Beratungstermine. Frank Dohrmann bietet bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine am Abend, am Wochenende oder gegebenenfalls vor Ort beim Mandanten an.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Frank Dohrmann
- Essener Str. 89
46236 Bottrop
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2041) 180010
- Telefax
- +49 (2041) 180030
Fachgebiete/Charakteristika
Frank Dohrmann wurde 1967 in Bottrop geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Bochum. Seinen Referendardienst absolvierte er in Essen und im Rahmen einer Auslandsstation in Miami. Seit 1998 ist Herr Dohrmann als Rechtsanwalt zugelassen und zudem an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Volljurist korrespondiert auch in Englisch.
Darüber hinaus ist Frank Dohrmann berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht” (WEG) zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Dohrmann bietet seinen Mandanten Rechtsberatungen und Prozessvertretungen im Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht an.
Im Wohnungseigentumsrecht steht der Volljurist seinen Klienten zur Verfügung bei Fragen rund um die Eigentumswohnung und die Rechte und Pflichten als einzelner Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie können seine juristische Hilfe erwarten bei Problemen um Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teilungseigentum oder Teilungserklärung. Oftmals stellen sich Differenzen zwischen den Eigentümern und einem Verwalter ein über Beschlussfassung und Einberufung der Eigentümerversammlung. In einem solchen Fall wird Rechtsanwalt Dohrmann ein Beschlussanfechtungsverfahren anstrengen, um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen. Des Weiteren steht er Ihnen als Rechtsbeistand zur Seite, wenn Sie Auseinandersetzungen haben um Verwalterwahl, Jahresabrechnung, Wohngeldforderung oder eine bauliche Veränderung der Anlage. Herr Dohrmann ist als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um einen rechtswidrigen Beschluss der Eigentümerversammlung und seine Anfechtung geht. Durch Verhandlungen mit der Gegenseite oder gegebenenfalls auch gerichtlich wird er die Mandanteninteressen wahrnehmen.
Im Mietrecht übernimmt der Fachanwalt Mandate für Mieter oder Vermieter und klärt Streitigkeiten um Mietvertrag, Miete, Mietklausel, Renovierung, Schönheitsreparaturen und Mangel der Mietsache.
Außerdem bietet Rechtsanwalt Dohrmann im Wettbewerbsrecht juristische Hilfe und Beistand im Prozess.
Im Individualarbeitsrecht können Sie sich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer an den Juristen wenden bei Fragen um Arbeitsvertrag, Vergütung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Abmahnung und Kündigung. Herr Dohrmann wird gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Die Bearbeitung von Mandaten im Verkehrsrecht umfasst die Bereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Frank Dohrmann versteht sich als ein Dienstleister am Mandanten, dessen Endziel zufriedenstellende, wirtschaftlich sinnvolle und zukunftstragende Lösungen für die Rechtsprobleme seiner Klienten sind. Die Stärken des Rechtsanwalts liegen in forensicher Tätigkeit, Durchsetzungsvermögen, Prozessführung, Prozesserfahrung und einem sachlich-kämpferischen Ehrgeiz, die Prozesse seiner Mandanten zu gewinnen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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