Mathias Machmer

Kanzlei Geil & Machmer

Fachgebiete/Charakteristika

Mathias Machmer wurde 1964 in Worms geboren. Sein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und das Referendariat am OLG-Bezirk Zweibrücken. Nach seinem Referendariat und vor seiner Zulassung zur Anwaltschaft arbeitete Herr Machmer beim ZDF und hatte da überwiegend mit den Materien Urheberrecht und Medienrecht zu tun. 1998 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und spricht fließend Englisch.

Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Machmer konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.

Ein weiterer Interessenschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im Strafrecht. Dem Strafrecht obliegt die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis umfassen, auf ein bestimmtes menschliches Verhalten mit Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung zu reagieren. Im Strafrecht unterscheidet man leichtere Delikte (Vergehen) von Verbrechen, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsentzug belegt sind. Das Kapitalstrafrecht beinhaltet alle Straftaten, die sich gegen das Leben richten und als Verbrechen einzuordnen sind. Sind Sie eines Vergehens wie Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei oder Körperverletzung beschuldigt, so ist es ratsam, Mathias Machmer aufzusuchen, um die drohenden Sanktionen durch seine Strafverteidigung zu minimieren. Darüber hinaus können Sie den Volljuristen in Fällen von Strafvollstreckung, Revision und Berufung betrauen.

Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. So zum Beispiel ist das öffentliche Baurecht vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. Rechtsanwalt Machmer vertritt Ihre Interessen in Fragen rund um das öffentliche Baurecht und begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit.

Herr Machmer vertritt seine Mandanten zudem im Allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind die wesentlichste Grundlage einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Herr Machmer entwirft und bearbeitet für Sie beispielsweise Formularverträge (Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag et cetera) oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Herr Machmer prüft für seine Mandantschaft auch bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt und versteht, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten und insbesondere durch Vertragsvereinbarungen für den Fall späterer Auseinandersetzungen rechtzeitig Vorkehrungen treffen.

Rechtsanwalt Machmer berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge ist von Ihrem Willen abhängig.


 

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Machmer ist Mitglied der Vereinigung deutscher Strafverteidiger sowie Mitglied im Bereich Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er ist als Rechtsanwalt für den Notdienst der rheinland-pfälzischen Strafverteidiger und dem damit verbundenen 24-Stunden-Dienst tätig.

Privat ist Herr Machmer aktives Mitglied in einem Fußballverein, wo er sich auch als Vorstandsmitglied rege am Vereinsleben beteiligt. Außerdem ist er Mitglied im rheinhessischen Porscheclub.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de