Volker Geil
Fachgebiete/Charakteristika
Volker Geil wurde 1963 in Osthofen geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz absolvierte er das Rechtsreferendariat in Mainz und Worms. Während seines Jurastudiums besuchte Herr Geil fünf Semester volkswirtschaftliche Vorlesungen, was ihm zu einem sehr stark ausgeprägten betriebswirtschaftlichen Denken verhalf.
1995 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Geil ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, worin auch einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte liegt. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Volker Geil steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Herr Geil berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Geil die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Volker Geil bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Geil berät und vertritt Betriebsrat oder Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.
Im Mietrecht übernimmt Volker Geil das Mandat für Mieter oder Vermieter. Er klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien um Mietvertrag, Klauseln, Verzug mit der Mietzinszahlung, Mangel der Mietsache, Kündigung, Kaution und so weiter. Das Mietrecht hat in den letzen Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Rechtsanwalt Geil gewährleistet.
Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit des Juristen. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Geil für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist des Weiteren das Gebiet der Schadensabwicklung. Hierunter fallen Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen und aus fehlerhafter medizinischer Behandlung. Der Rechtsanwalt berät Sie ausführlich über Ihren Ersatzanspruch bei einem Sachschaden und über ein mögliches Schmerzensgeld. Häufig wissen die Betroffenen gar nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen, und machen diese demzufolge ohne anwaltliche Beratung auch nicht geltend. In vielen Fällen geht es nicht nur um die Reparaturkosten für das Fahrzeug. Häufig kommt es bei einem Unfall auch zum sogenannten Personenschaden. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Geil führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Bei einem Personenschaden macht Herr Geil für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Auch im Arzthaftungsrecht bietet Herr Geil seinen Rechtsrat und juristischen Beistand an. Volker Geil berät und vertritt geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Volker Geil übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Herr Geil beziffert den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für seinen Mandanten durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes und wird Ihnen zum Schadenersatz verhelfen. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird der engagierte Rechtsanwalt einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Volker Geil
- Adenauerring 5
67547 Worms
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (6241) 509761
- Telefax
- +49 (6241) 509759
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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