Christian Thies
Kurzprofil
Rechtsanwalt und Notar Christian Thies ist seit 1981 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 1982 ist er in Wolfsburg tätig. Viele Jahre lang war er Mitglied einer Sozietät. Die Gründung der heutigen Einzelkanzlei folgte 2004.
Die Büroräume liegen in Wolfsburg am Marktplatz Steimker Berg. Die Kanzlei Thies ist im Erdgeschoss. Im Übrigen verfügt sie über eine Rollstuhlrampe, so dass sie auch für behinderte Mandanten problemlos erreichbar ist. Durch die Bushaltestelle direkt am Marktplatz besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Kostenlose Parkmöglichkeiten finden Sie direkt vor dem Kanzleigebäude.
Beratungstermine können täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Mittwochs und freitags ist das Büro nachmittags nur von 14.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb der genannten Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen. Zum Mandantenstamm der Kanzlei Thies gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Christian Thies
- Alte Landstr. 31
38446 Wolfsburg
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (5361) 6093777
- Telefax
- +49 (5361) 6093776

Fachgebiete/Charakteristika
Christian Thies wurde 1953 in Demmin/Mecklenburg-Vorpommern geboren. Nach einem zweijährigen Dienst bei der Bundeswehr studierte er an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Herr Thies wurde 1981 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1985. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt und Notar Christian Thies fasziniert an seinem Beruf der Umgang mit Menschen. Er berät und vertritt seine Mandanten im Familienrecht, (Grundstücks-)Vertragsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und im Arbeitsrecht.
Nach einer erfolgten Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie die Kanzlei Thies mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand und in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner wird in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten) haben und das gegen ihn gerichtete Verfahren beenden können. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.
Ein in der heutigen Zeit häufiges Problem sind Trennungen von Eheleuten und die sich zumeist daran anschließende Scheidung der Ehe. Steht der Entschluss fest, sich zu trennen, sind neben den Emotionen, die verarbeitet werden müssen, existentielle Fragen zu klären: Was geschieht mit dem gemeinsamen Familienheim? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Müssen, und wenn ja in welcher Höhe, Unterhaltszahlungen geleistet werden? Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so sind Fragen zum Sorgerecht oder zu Besuchsrechten mit den Kindern zu erörtern. Im Scheidungsrecht wird zwischen der einvernehmlichen, der streitigen und der sogenannten Härtefallscheidung unterschieden; beim Unterhaltsrecht sind es die Bereiche Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Im Bereich des Sorgerechts wird erörtert, wer künftig die Interessen der Kinder wahrnimmt und wo diese leben werden, also welcher Elternteil die Betreuung der Kinder übernimmt. Zugleich ist im Rahmen des Umgangsrechts zu klären, zu welchen Zeiten der die Kinder nicht betreuende Elternteil diese besuchen und zu sich nehmen darf.
Die Tätigkeit von Christian Thies im Familienrecht und Eherecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung – insbesondere verfasst er einen Ehevertrag oder entwirft eine Vereinbarung für die nichteheliche Lebensgemeinschaft - über die Ehescheidung, eheliches Güterrecht und sogenannten Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge, Umgangsrecht und Sorgerecht, Unterhaltsrecht bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
Im Erbrecht befasst sich Rechtsanwalt und Notar Thies sowohl mit der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch mit der Geltendmachung und Abwehr von Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch. Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten zumeist programmiert sind. Weitere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind die Testamentsvollstreckung, die Beratung des Erblassers bei der Überschreibung von Immobilien und sonstigen Vermögen zu Lebzeiten, die Nachfolgeplanung für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sowie die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, insbesondere unter der Berücksichtigung erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Altersvorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie die sogenannte Patientenverfügung. All diese Verfügungen sollen sicherstellen, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls der Wille des Verfügenden umgesetzt wird, auch wenn dieser sich wegen der Schwere der Erkrankung nicht mehr zu äußern vermag. Zugleich wird dadurch gewährleistet, dass Angehörige oder Freunde und nicht Dritte in wichtige Entscheidungen mit eingebunden werden.
Im Grundstücksrecht befasst sich Rechtsanwalt und Notar Christian Thies mit praktisch allen Fragen rund um das Grundstück, also Kauf und Verkauf von Grundstücken, Belastung mit Grundschuld, Hypothek, Vorkaufsrecht et cetera, mit Maklerrecht, Recht der grundstücksverwaltenden Gesellschaften, Immobilienfonds, erbrechtlicher Nachfolgeregelung, sowie mit der Restitution von Grundstücken. Christian Thies berät und unterstützt Sie bei der Abwicklung Ihres Grundstückskaufvertrags. Sowohl bei Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens wie auch beim Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie Rechtsanwalt und Notar Thies unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten kann.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Christian Thies erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und so weiter. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Thies kompetent beraten und betreut.
Der Schwerpunkt Individualarbeitsrecht erweist sich als sehr umfassend. Rechtsanwalt und Notar Christian Thies befasst sich mit Beratungen in Angelegenheiten wie Kündigungsschutzverfahren, Scheinselbständigkeit oder befristetes Arbeitsverhältnis. Auch Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitszeit, Gehalt, Entgeldfortzahlung, Tantiemen und Zulagen sind Gegenstand der an ihn herangetragenen Mandate. Beide Parteien sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Wird ein Arbeitsvertrag vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorausschauend gefertigt oder überprüft, kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können.
Christian Thies unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung eines Abwicklungsvertrages unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet Arbeitsrecht führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Thies in dem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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