Ulrich Krampe
Kurzprofil
Die Kanzlei Krampe wurde 1993 von Ulrich Krampe in Berlin-Charlottenburg gegründet und wird seit Anfang 2000 in Bürogemeinschaft mit fünf weiteren Kollegen betrieben. Einer davon, Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök, ist ein ausgewiesener Spezialist und Buchautor auf den Gebieten Internationales Baurecht und Internationales Zwangsvollstreckungsrecht mit einer Vielzahl von Veröffentlichungen. Die Kanzleiräume sind großzügig, freundlich und ansprechend ausgestattet.
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Krampe ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung und der Britischen Handelskammer in Deutschland.
Sie finden die Kanzlei in Charlottenburg in der Nähe der Reichsstraße. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen öffentliche, kostenfreie Parkmöglichkeiten in der Umgebung zur Verfügung. Auf Grund der nur wenige Gehminuten entfernt liegenden Bushaltestellen und zur U-Bahnstation “Neu-Westend” (U 2) bestehen gute Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr.
Beratungstermine werden montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr vereinbart. Selbstverständlich sind auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten nach Absprache möglich.
Aufgrund seiner Spezialisierung auf dem Gebiet deutsch-spanischer Rechtsangelegenheiten kooperiert Rechtsanwalt Krampe mit Anwaltskanzleien in Spanien.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Ulrich Krampe - Eschenallee 22
14050 Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 2112613
- Telefax
- +49 (30) 2112645
- Homepage
- http://www.ra-krampe.de
Fachgebiete/Charakteristika
Ulrich Krampe, der 1955 in Dortmund geboren wurde, studierte von 1976 bis 1983 an den Universitäten in Bielefeld, Bochum und Hamburg Rechtswissenschaften. Das Referendariat leistete er bis 1987 am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, war Mitglied im Ausbildungsausschuss und Personalrat für Referendare beim Oberlandesgerichts Hamburg sowie tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Projekt “Hochschulalltag im Dritten Reich. Die Hamburger Universität 1933 bis 1945”; er ist Co-Autor des Abschnittes “Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät”. Ferner absolvierte Herr Krampe ein viermonatiges Auslandsreferendariat in Buenos Aires/Argentinien. Nachdem er 1988 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, war er zunächst für zwei Jahre als freier Mitarbeiter in Anwaltskanzleien in Hamburg und in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) tätig. Es folgte ein Jahr als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Leuchte & Krampe und noch ein weiteres Jahr als freier Mitarbeiter in der Kanzlei der Rechtsanwälte und Notare Haucke & Schlechter in Berlin.
Seit 1992 ist Ulrich Krampe selbständiger Rechtsanwalt und zudem seit 1996 als Notar zugelassen. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Grundkenntnisse in Französisch. Darüber hinaus beherrscht er Spanisch als verhandlungssichere Arbeitsprache.
Nebenberuflich war und ist Herr Krampe Referent für erbrechtliche Vorträge für verschiedene Veranstalter (Deutsche Post AG, Bezirksamt Charlottenburg, Fa. Horizont GmbH, Gemeindepsychiatrische Klinik Wilmersdorf) tätig.
Rechtsanwalt Ulrich Krampe hat seine Tätigkeitsschwerpunkte auf das Erbrecht, das Vertragsrecht, das Mietrecht, das Verkehrsrecht und das Immobilienrecht gelegt. Zudem berät und vertritt er seine Mandanten im internationalen Erbrecht und bei deutsch-spanischen Rechtsangelegenheiten.
Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Mit seiner Hilfe wird bestimmt, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Rechte und Pflichten damit übernommen werden. Rechtsanwalt Ulrich Krampe ist ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner, wenn es um den Entwurf und die Pflege von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag), Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit geht. Auch bei allen Fragen zur Gestaltung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.
Im Vertragsrecht befasst sich Herr Krampe mit dem Kaufvertragsrecht, wobei er sei-nen Schwerpunkt vor allem auf das Immobilienkaufvertragsrecht gelegt hat. Er übernimmt die Gestaltung, Überprüfung und Anfechtung von Verträgen. Wird zum Bei-spiel ein Kaufvertrag verletzt, so kommt das Recht der Leistungsstörung zum Tragen. Im Zusammenhang mit der Vertragsverletzung ergeben sich Rechte und Ansprüche sowie Folgen wie Rücktritt, Kündigung und Schadensersatzforderung, die im Vertragsrecht durchgesetzt oder abgewiesen werden.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Krampe liegt beim Mietrecht, in welchem die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Mieter und Vermieter geregelt werden. Häufige Ursachen für Rechtstreitigkeiten in diesem Gebiet sind Kündigung, Kündigungsfrist, Fragen zum Mietvertragsrecht, Personenmehrheit von Mietern und Vermietern, Mietmangel, Räumungsklage und Schadensersatzklage.
Im Immobilienrecht berät der Jurist seine Klienten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie und übernimmt in diesem Zusammenhang die Gestaltung und Überprüfung des Kaufvertrags.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht reicht für Rechtsanwalt Krampe über die Bereiche Zivilrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Zivilrecht steht vorwiegend die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen – zum Beispiel Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten – im Zentrum. Des Weiteren beinhal-tet das Verkehrszivilrecht die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Mängelhaftung, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, tritt das Ordnungswidrigkeitenrecht in Kraft. Dies ist zum Beispiel bei ei-nem Rotlichtverstoß oder bei einer Geschwindigkeitsübertretung der Fall. Der Jurist überprüft den Bußgeldbescheid, prüft die Einhaltung von Messverfahren und erhebt Einspruch dagegen. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit Führerscheinentzug und Fahrverbot werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich von Herrn Krampe vertreten.
Seinen Interessenschwerpunkt hat Rechtsanwalt Ulrich Krampe auf das Internationale Erbrecht gelegt, in dem er sich unter anderem mit dem Kollisionsrecht und der Be-stimmung des Erbrechtsstatuts befasst.
In seiner Eigenschaft als Notar steht Ulrich Krampe seinen Mandanten bei notariellen Beurkundungen in allen Rechtsgebieten, bei Fragen zu Erbschaftsangelegenheiten sowie bei der Vertragsgestaltung zur Verfügung. Da er über ausgezeichnete Kenntnisse in Spanisch verfügt, übernimmt Herr Krampe bei Bedarf auch die Beurkundung in dieser Sprache.
Spezialitäten
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Krampe hat sich in seiner anwaltlichen Tätigkeit auf deutsch-spanische Erbrechtsangelegenheiten spezialisiert. Neben dem deutschen Erbrecht und Erbsteuerrecht berät er seinen Mandanten bei allen Fragen im Bezug auf das spanische Erbrecht und Schenkungsrecht, die spanische Steuerpflicht (Freibetrag, Steuerklasse, Steuerbetrag), die spanische Erbschaftssteuerpflicht und das spanische Hypothekenvollstreckungsrecht.
Für viele heutige und zukünftige Eigentümer von Immobilien und anderen Vermögen in Spanien stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Immobilie oder das Vermögen vererbt wird und welche erbschaftssteuerlichen Konsequenzen auf ihre Erben zukommen. Sind spanische Staatsbürger beteiligt, können für diese in den einzelnen Regionen (comunidades autónomas) unterschiedliche Erbrechte („Foralrechte“) gelten.
Auch die Frage der Hypothekenvollstreckung stellt sich für Deutsche, die eine Immobilie in Spanien besitzen. Angesichts des sehr großen Immobilienvermögens Deutscher in Spanien ist die Hypothekenvollstreckung in spanische Immobilien ein wichtiger Aspekt. Da die Einspruchsmöglichkeiten des Schuldners gegenüber dem deutschen Recht eingeschränkt sind und das Verfahren in der Regel kürzer ist, ist die Immobiliarvollstreckung in Spanien für deutsche Gläubiger durchaus erwägenswert. Ulrich Krampe übernimmt darüber hinaus die Beurkundung spanischer Immobiliensachen für seine deutschen Mandanten.
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Krampe pflegt seine Mandate zügig und dennoch ohne Einschränkungen mit adäquater Sorgfalt zu bearbeiten. Ausgehend von seinem Selbstverständnis als Dienstleister legt er großen Wert darauf, seinen Auftraggebern zuverlässig, seriös und vertrauenswürdig zu begegnen.
Nicht zuletzt aufgrund seiner Tätigkeit als Notar ist er verhandlungssicher und belastbar und als juristischer Referent im Erbrecht gewohnt, vor größerem Publikum aufzutreten. Die von ihm betriebene Kanzlei ist effektiv strukturiert und sorgfältig organisiert.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


