Heiko Ritter

Fachgebiete/Charakteristika

Heiko Ritter, geboren 1963 in Heidelberg, studierte Rechtswissenschaften an der dortigen Ruprecht-Karls-Universität. Sein Referendariat absolvierte er ebenfalls in seiner Geburtsstadt. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt tätig und an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

2006 wurde beschlossen, die eigentlich steuerrechtlich und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Mannheimer Kanzlei GLDP mit einem neuen Rechtsanwalt und weiteren Tätigkeitsgebieten zu erweitern, um Synergien aus dem Zusammenspiel Steuerrecht und beispielsweise Familienrecht besser nutzen zu können. Effektives Zusammenspiel mit seinen Kollegen zeichnet die Arbeit von Rechtsanwalt Ritter aus.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Familienrecht. Rechtsanwalt Ritter ist seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Familienrecht übernimmt Rechtsanwalt Ritter Ihr Mandat bei einer Ehescheidung und den Folgesachen. Er berät bei Streitigkeiten um Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Kindesunterhalt. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils. Er wird zum Wohle der Kinder und des Familienfriedens angemessene Lösungen mit der anderen Partei für Sie erarbeiten. Zudem regelt Herr Ritter die Vermögensauseinandersetzung bei einer Trennung um Hausrat und Ehewohnung und klärt Ihren Anspruch aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Darüber hinaus wird der Rechtsanwalt in Ihrem Interesse eine Unterhaltspfändung anstrengen und bei einer Unterhaltsforderung eine Überprüfung der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleichsverfahren und eine Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden vornehmen. Mandanten nehmen den Volljuristen auch in Anspruch bei Fragen um Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung oder bei einer Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsanfechtung. Gerne erstellt Rechtsanwalt Ritter in Kooperation mit seinen Kollegen für Sie auch einen steuerlich optimierten Ehevertrag.

Rechtsanwalt Ritter berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Ritter die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS–Schleudertrauma et cetera) auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten und so weiter. Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Ritter zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Ritter ist das Versicherungsrecht. Dieses beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Dies können allgemein verbreitete Verträge wie die Autoversicherung und Haftpflichtversicherung sein, aber auch die sogenannten Personenversicherungen wie Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden, Hausratversicherung sowie technische Versicherungen. Aber auch die Klärung, ob man unterversichert oder sogar überversichert ist, ist ein Aufgabengebiet von Rechtsanwalt Ritter.

Das besondere Interesse von Rechtsanwalt Ritter gilt dem Sportrecht. Dieses stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, das bedeutet, es werden die unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt. Dies betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch den Amateursport, den Breitensport und den Freizeitsport und dort nicht nur den Sportler selbst, sondern auch den Veranstalter, Verein, Verband, Funktionär, Sponsor und Zuschauer. Neben den möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfall oder Foul - wie dem Ersatz von materiellem und immateriellem Schaden, von entgangenem Gewinn und Schmerzensgeld - sind auch Fragen der Vertragsgestaltung von Bedeutung. Bei der Überprüfung und Gestaltung folgender Verträge steht Ihnen Herr Ritter gerne mit seinem juristischen Rat zur Seite: Sponsorenvertrag, Veranstaltervertrag, Werbevertrag, Spielervertrag oder Trainervertrag. Im Übrigen steht Ihnen der Jurist bei Problemen rund um Arbeitsvertrag und Lizenz oder bei Sportgerichtsverfahren zur Verfügung.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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