Thorsten Ratzke

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Thorsten Ratzke gründete seine Einzelkanzlei am 01.04.1996 in Weimar. Um seinen Mandanten einen noch umfassenderen Service bieten zu können, kooperiert Herr Ratzke überörtlich mit den Rechtsanwälten Arndt Schalk und Heinz Richert in Wurzen bei Leipzig. Außerdem kann der Jurist bei Bedarf auf eine Kooperation mit dem Steuerbüro Paschold in Weimar zurückgreifen.

Die Kanzleiräume sind für die Mandanten sehr leicht zu erreichen. Die Büros liegen in der Innenstadt von Weimar, direkt am Stadtring. Parkmöglichkeiten bestehen auf den kanzleieigenen Stellplätzen im Hof. Es besteht ein sehr guter Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel: Der Hauptbahnhof ist circa hundert Meter, eine Bushaltestelle etwa fünfzig Meter entfernt.

Beratungstermine können täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist das Büro von 09.00 bis 15.00 Uhr besetzt. Bei Bedarf sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

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Thorsten Ratzke
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99423 Weimar
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Fachgebiete/Charakteristika

Thorsten Ratzke wurde 1965 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Passau Rechtswissenschaften. Dem Universitätsstudium schloss sich das Rechtsreferendariat in Koblenz an. Herr Ratzke, seit Juli 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht fließend Englisch und Französisch. Außerdem verfügt er über Grundkenntnisse in Italienisch und Russisch.

Rechtsanwalt Ratzke berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht sowie im Verkehrsrecht.

Ein Arbeitsplatz sichert in aller Regel die wirtschaftliche Existenz eines Arbeitnehmers. Daher gewinnt in Zeiten von Massenkündigungen und Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland das Arbeitsrecht und speziell das Kündigungsschutzrecht eine immer größere Bedeutung. Im Gegensatz zu anderen Ländern in der Europäischen Union existiert in Deutschland kein eigenes Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht ist stattdessen in einer Vielzahl von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen (und dem eigenen Arbeitsvertrag) geregelt und durch höchstrichterliche Urteile geprägt und ausgestaltet.

Als Spezialist für Arbeitsrecht betrachtet es Rechtsanwalt Thorsten Ratzke als seine Aufgabe, Sie sicher durch dieses umfassende Rechtsgebiet zu führen. Er berät dabei sowohl im Vorfeld beim Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung (beispielsweise bei Befristung, Dienstzeit, Dienstwagen, Gehalt, Urlaub, Wettbewerbsverbot) als auch nach Ausspruch einer Kündigung oder Abmahnung bei der dann folgenden juristischen Auseinandersetzung. Bei einer Kündigung, die verhaltensbedingt, personenbedingt und betriebsbedingt begründet werden kann, haben Sie mehr Rechte, als Ihnen vielleicht bekannt ist. Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Der Arbeitgeber hat bei Ausspruch der Kündigung Form und Fristen zu wahren. Oft ist ein Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung zu hören. In über neunzig Prozent der Fälle endet die gegen eine Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage mit einem gerichtlichen Vergleich, durch den das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird. Entscheidend ist hier die Beachtung der Frist: Sie haben drei Wochen Zeit, vor dem zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben. Wird diese Frist versäumt, die mit dem Zugang der Kündigung beginnt, so wird selbst eine Kündigung wirksam, deren Begründung juristisch nicht haltbar wäre. Möglicherweise haben Sie darüber hinaus noch mit weiteren Konsequenzen bezüglich der Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu rechnen.

Der Ausspruch einer Abmahnung hat drastisch zugenommen. Er kommt meist unvorbereitet. Was hat dies für Sie zu bedeuten? Eine Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten. Darum prüft Herr Ratzke, ob in Ihrem Falle eine Abmahnung gerechtfertigt ist, und klärt Sie darüber auf, wie Sie sich dagegen wehren können.

Zur anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht gehören das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung, das Unterhaltsrecht, das eheliche Güterrecht, die Regelung der Beziehung zwischen Kindern und ihren Eltern, insbesondere Fragen der Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsanerkennung, das Umgangsrecht und Sorgerecht. Einen weiteren Schwerpunkt im Familienrecht bildet das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wenn Sie sich einmal zur Scheidung entschieden haben, dann sollte diese auch schnell erfolgen. Dies ist das Bestreben von Rechtsanwalt Thorsten Ratzke.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Thorsten Ratzke die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu zählt insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service des Juristen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Ratzke mittelständische Unternehmen und anspruchsvolle Privatmandanten umfassend bei der Wahl der Rechtsform, bei der Vertragsverhandlung oder bei einer (schieds-)gerichtlichen Auseinandersetzung. Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption sind ebenfalls typische Aufgabengebiete. Herr Ratzke klärt auftretende Fragen bei der Gründung des Unternehmens, er entschärft Haftungsfragen während der Gründungsphase und berät beim Gesellschafterwechsel. Außerdem prüft er den Verkauf und Kauf von Gesellschaftsanteilen und gibt Hilfestellungen in einer Unternehmenskrise.

Bei der Gestaltung eines Vertrages ist davon auszugehen, dass zwischen den Parteien ein hinreichendes Vertrauen besteht, um zum beiderseitigen Nutzen einen Vertrag abzuschließen. Nutzen Sie diese vertrauensvolle Atmosphäre. Rechtliche Risiken entstehen auch, wenn sich später unterschiedliche Auffassungen bilden, etwa weil unerkannt eine Formulierung missverständlich ist oder Nachfolger mit anderen Interessen in das Vertragsverhältnis eintreten können und dieses in anderem Sinne interpretieren, weil dafür Spielräume sind. Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Notwendigkeit einer flankierenden anwaltlichen Beratung noch augenscheinlicher. Teilweise sind die zu beachtenden rechtlichen und steuerrechtlichen Kriterien von großer Tragweite mit erheblichen Auswirkungen auf die Konzeption. Rechtsanwalt Ratzke berät und vertritt Sie in allen Fragen zum Vertragsrecht.

Einen Schwerpunkt von Thorsten Ratzke bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Auf unseren Straßen sind täglich Millionen Menschen als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger unterwegs. Dem Straßenverkehrsrecht kommt daher in unserer Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu. Es besteht zu jeder Zeit die Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen. Wegen eines solchen Verkehrsunfalls kann es zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar wegen des Vorwurfes einer Verkehrsstraftat kommen. Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, sehr frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren, noch bevor irgendwelche Angaben zur Sache oder zum Umfang der Schuld gegenüber der Polizei oder anderen Unfallbeteiligten gemacht werden. Viele am Verkehrsunfall Beteiligte rechtfertigen sich noch vor Ort, weil sie glauben, dass Schweigen gegen sie ausgelegt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Kontaktieren Sie daher möglichst frühzeitig Herrn Ratzke, gegebenenfalls sogar telefonisch vom Unfallort aus.

Überlassen Sie die Abwicklung Ihres Unfalls dem erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzt oder unberechtigte Ansprüche von Unfallgegnern abwehrt. Auch wird jeden Tag eine Vielzahl von Verkehrsverstößen mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet; nicht immer zu Recht. Eine anwaltliche Vertretung hilft hier, ihre Rechte zu wahren. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Thorsten Ratzke liegt vornehmlich in den Bereichen: komplette Unfallschadenregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeit/Bußgeldverfahren und Führerscheinangelegenheiten. Nach Mandatserteilung wickelt er für Sie sämtliche Ansprüche ab, die Ihnen aus einem Verkehrsunfall zustehen, wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenentschädigung, Nutzungsausfallentschädigung, eventuell Mietwagenkosten, Auslagenpauschale, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.