Helmut Rappen

Fachgebiete/Charakteristika

Helmut Rappen wurde 1947 in Marburg/Lahn geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Freiburg und in Bonn Rechtswissenschaften. Herr Rappen ist seit 1976 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Seit Mitte der 1980er Jahre ist er zugleich auch Notar. Er ist Mitglied im Fachbereich Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.

Herr Rappen berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag – der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann - steht Ihnen Rechtsanwalt Rappen zur Verfügung. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er Experte für eine Scheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung.

Außerdem ist Herr Rappen als Notar tätig. Hier liegt ein besonderer Tätigkeitsbereich im Erbrecht. Rechtsanwalt Rappen berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig.

Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Arbeit von Rechtsanwalt Rappen bildet das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Rappen berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Die rechtliche Vertretung im Sozialrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt Rappen unter anderem auf die Gebiete Rentenrecht und Schwerbehindertenrecht. So fallen unter das Rentenrecht Themen wie Erwerbsminderungsrente, Rente bei Berufsunfähigkeit, Altersrente, Witwenrente/Witwerrente und Waisenrente. Im Rahmen des Schwerbehindertenrechts geht es unter anderem um die Prüfung und Durchsetzung des Behinderungsgrades gegenüber dem Versorgungsamt. Das Sozialrecht umfasst des Weiteren unter anderem die Themen gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung (Erhebung eines Anspruches gegen Berufsgenossenschaften).

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das allgemeine Zivilrecht. Hauptsächlich für Privatleute übernimmt er das gesamte Forderungsmanagement einschließlich der Einleitung von Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Helmut Rappen
Weseler Str. 14
47169 Duisburg
Nordrhein-Westfalen
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E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rappen-michaelis-rae.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Herr Rappen ist sehr engagiert in der Kommunalpolitik tätig, ohne jedoch einer Partei zugehörig zu sein.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de