Wolfgang Probstmeier
Fachgebiete/Charakteristika
Wolfgang Probstmeier wurde 1961 in Brannenburg geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften und Politikwissenschaft an der Universität Regensburg und an der Freien Universität Berlin. Seinen Referendardienst absolvierte der Jurist in Berlin und im Rahmen einer Auslandsstation in einem Law Office in Los Angeles Kalifornien. Während seiner Referendarszeit war er auch als Honorarreferent bei der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben tätig. Er unterrichtete auch bei der IHK das Fach spezielle Rechtsfragen des Handels. Herr Probstmeier ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen und zudem an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Vor der Kanzleigründung 1996 war Wolfgang Probstmeier drei Jahre als Rechtsanwalt in Berlin für eine Düsseldorfer Sozietät tätig. Für seine Mandanten korrespondiert er auch in Englisch.
Bei Mandaten mit Auslandsberührung kann der Jurist seine Kontakte zu Kanzleien in Amerika nutzen.
Herr Probstmeier ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Darüber hinaus hat der Volljurist den sechswöchigen Lehrgang “Steuern & Betrieb” vom Deutschen Anwaltsinstitut erfolgreich absolviert.
Rechtsanwalt Wolfgang Probstmeier bietet seinen Mandanten Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Fachgebieten privates Baurecht und Architektenrecht, Versicherungsrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie Insolvenzrecht an.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und Bauträger, Baufirma, Baubetreuer und anderen bauausführenden Firmen. Der Rechtsanwalt bietet in diesem Bereich die juristische Begleitung von Bauvorhaben und Projektbegleitung. Er steht Ihnen mit seinem Rat zur Seite, handelt für Sie Bauvertrag oder Bauträgervertrag aus und überprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Ferner übernimmt Herr Probstmeier die Verhandlung und Auseinandersetzung mit der Behörde. Beim Bauamt wird er für Ihr Bauvorhaben eine Ausnahme und Befreiung von den gesetzlichen Vorgaben erreichen. Mandanten nehmen den Fachanwalt als Berater auch für größere Vorhaben wie die Errichtung eines Einkaufszentrum in Anspruch. Wolfgang Probstmeier bietet eine Gesamtbetreuung des Bauvorhabens aus einer Hand und klärt alle juristischen Fragen, die sich von der Planung bis zur Fertigstellung eines Projektes ergeben. Wenn Sie mit der Arbeit der bauausführenden Firmen unzufrieden sind, organisiert der Jurist die Mängelbeseitigung, setzt den Firmen Fristen und wird Ihr Gewährleistungsrecht gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
Im Architektenrecht steht er seinen Mandanten beim Forderungseinzug zur Seite. Wenn Sie Architekt sind und von Ihren Kunden kein Geld bekommen, können Sie sich an Herrn Probstmeier wenden. Ebenso ist es ratsam, sich juristische Hilfe zu holen, wenn Sie als Architekt von einem Haftungsanspruch betroffen sind. Wolfgang Probstmeier führt für Sie die Auseinandersetzung mit der Gegenseite und übernimmt die Abwehr von Haftungsanspruch und Schadenersatzanspruch. Auch Berufshaftpflichtversicherungen von Architekten nehmen seine Dienste zur Abwehr unberechtigter Forderungen in Anspruch.
Außerdem liegt ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Versicherungsrecht. Herr Probstmeier steht Ihnen in einem Schadensfall zur Verfügung. Nach einem Verkehrsunfall übernimmt er die Unfallschadenregulierung für Sie. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und berechnet die Höhe der Kaskoentschädigung. Überdies können Sie Hilfe durch Wolfgang Probstmeier erwarten, wenn Sie einen rechtlichen Streit mit Ihrer Versicherung führen und diese eine Regulierung ablehnt. Unannehmlichkeiten können sich im Schadensfall ergeben mit einer Unfallversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung und Feuerversicherung. Bei Fragen um Dauerschaden, Vorschaden, Vertragsabschluss und Versicherungsleistung ist der Rechtsanwalt ebenso ein kompetenter Ansprechpartner. Er wird den Kampf um die Ihnen zustehende Leistung führen und Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung durchsetzen.
Überdies bearbeitet der Volljurist Mandate im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Im Wirtschaftsstrafrecht können Sie die Hilfe des Juristen bei einem Vorwurf durch die Strafverfolgungsbehörde in Anspruch nehmen. Wenn Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer mit dem Strafrecht in Berührung kommen, weil Ihnen illegale Beschäftigung, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht oder Eingehungsbetrug vorgeworfen werden, sollten Sie rasch Rechtsanwalt Probstmeier konsultieren. Auch bei Delikten wie Anlagebetrug, Waffenbesitz, Sozialabgabenverstoß, Besitz oder Verkauf oder Weitergabe von Schwarzmarktware und Verstoß gegen die Arbeitnehmerversicherungspflicht sollten Sie seine Hilfe in Anspruch nehmen. Er übernimmt Ihre Verteidigung auch bei einer Konkursstraftat und im Wirtschaftsstrafverfahren.
Im Steuerstrafrecht können Sie ganz schnell und oftmals auch ganz unerwartet in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung, Steuerverkürzung, Abgabenverkürzung oder Insolvenzverschleppung kann eine Strafbarkeit nach dem Steuerstrafrecht begründen und die Strafverteidigung gegenüber der Steuerfahndung durch Wolfgang Probstmeier notwendig machen.
Auf dem Gebiet der Unternehmerinsolvenz legt Rechtsanwalt Probstmeier den Fokus auf eine vorbereitende Beratung in der Krisensituation. Er berät Sie, wenn Ihnen alles über den Kopf zu wachsen droht, und regelt die Notwendigkeiten im Vorfeld der Insolvenz. Im Verbraucherinsolvenzrecht dürfen Sie umfassende rechtliche Hilfe und Beistand von Rechtsanwalt Probstmeier erwarten, wenn Sie nicht mehr weiterwissen, weil Sie in die Schuldenfalle getappt sind. Der Volljurist wird für Sie zukunftsorientierte Lösungen erarbeiten, damit Sie nicht in Ihrer Existenz bedroht werden und finanziell wieder auf die Beine kommen. Darüber hinaus sucht er eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern und stellt einen Schuldenbereinigungsplan auf. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 72 Monate können Ratenzahlung und Abtretung vereinbart werden. Nach diesen sechs Jahren tritt dann die Restschuldbefreiung ein, womit Ihre endgültige Schuldenbefreiung erreicht ist.
Rechtsanwalt Probstmeier schätzt an seinem Beruf den Umgang mit Menschen und die täglich neuen juristischen Herausforderungen. Die Stärken des Juristen sind Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Diplomatie als Grundvoraussetzungen für das Erreichen der Mandantenziele auf außergerichtlichem Wege. Erst bei einem Scheitern sinnvoller Einigungsversuche beschreitet Wolfgang Probstmeier als Ihr Interessenvertreter den Rechtsweg, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Wolfgang Probstmeier - Hauptstr. 65
12159 Steglitz-Zehlendorf
Berlin
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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