Ute Hennig

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Hennig wurde 1997 ursprünglich als Sozietät mit zwei Rechtsanwältinnen gegründet. Seit 2000 arbeitet Rechtsanwältin Ute Hennig mit einem Kollegen in Bürogemeinschaft, der in denselben Büroräumen ansässig ist.

Die Büroräume erreichen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Benutzen Sie die Tram-Linien 20 und 21 vom Stachus/Hauptbahnhof Richtung Westfriedhof/Moosach, Haltestelle “Borstei” oder die U-Bahn U 1, Haltestelle “Westfriedhof”.

Fahren Sie mit dem Pkw auf der Dachauer Straße stadtauswärts. Die Kanzlei liegt stadtauswärts circa einen Kilometer nach der Unterführung unter dem Mittleren Ring an der Dachauer Straße/Ecke Voitstraße. Parkmöglichkeiten bestehen an der Dachauer Straße, in der Borstei und im gegenüberliegenden Wohnviertel, insbesondere auf dem Parkplatz des Dantebades.

Für die Terminabsprache gibt es keine festen Bürozeiten. Das Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 14.30 Uhr sowie freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr besetzt. Später anfallende Terminwünsche werden von der Juristin selbst entgegengenommen. Selbstverständlich sind Beratungstermine auch außerhalb der genannten Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute und kleine Unternehmen.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ute Hennig
Dachauer Str. 140 E
80637 München Neuhausen / Nymphenburg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 89 15923670
Telefax
+49 89 15923671
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.hennig-munich.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Ute Hennig wurde 1962 in Nürnberg geboren und studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Jura. Das anschließende Referendariat leistete sie in Augsburg, Landshut und Dingolfing. Während dieses praktischen Teils der Ausbildung absolvierte sie ein dreimonatiges Praktikum im Personalbüro einer Firma bei Paris. Frau Hennig spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch. Die 1992 zur Anwaltschaft zugelassene Volljuristin ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Ute Hennig reizt an ihrem Beruf der Umgang mit den einzelnen Menschen sowie der Einsatz für diese. Dabei kann sich der Mandant auf die Hartnäckigkeit der Juristin verlassen. Bei Bedarf beißt sich Frau Hennig für ihre Mandanten auch durch die schwierigsten Probleme.

Die Kanzlei Ute Hennig übernimmt Mandate aus dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht.

Ute Hennig wurde am 31.07.2001 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht (unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht), im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwältin Ute Hennig insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter oder nicht verheirateter Eltern – betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen – auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet die Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im Wesentlichen die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht, das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch für den Aufhebungsvertrag und den Abwicklungsvertrag, wobei hier die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwältin Ute Hennig erstreckt sich im Arbeitsrecht von der Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, bis hin zur Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsrat und Personalrat - außergerichtlich beratend und prozessvertretend, bei Prozessvertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Mitgliedschaften:
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (AG) Familien- und Erbrecht im DAV

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