Mathias Schmidt

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei wurde 1998 gegründet. Mathias Schmidt arbeitet als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Frank Hoffmann. Die beiden Volljuristen haben unterschiedliche Schwerpunktbereiche, so dass sie sich bei der Bearbeitung ihrer Mandate sinnvoll ergänzen können.

Die Rechtsanwaltskanzlei ist im Gewerbegebiet von Schifferstadt, direkt an der Ausfahrt Schifferstadt-Ost auf der Bundesstraße B9. Die Büroräume liegen im ersten Stock des Gebäudes. Im Erdgeschoss ist die Novis-Steuerberatungsgesellschaft ansässig. Autofahrer finden ausreichend Parkplätze vor der Haustür der Kanzlei. Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel erreichen das Büro bequem mit der S-Bahn. Sowohl der Hauptbahnhof als auch der Südbahnhof sind nur 10 bis 15 Minuten Fußweg von der Rechtsanwaltskanzlei entfernt.

Vorteilhaft für die Bearbeitung von Mandaten ist die Kooperation mit der Steuerberatungsgesellschaft im Hause. Kontakte und Zusammenarbeit pflegt Rechtanwalt Schmidt überdies mit Kanzleien in Frankreich und Holland. Dies ist sehr von Vorteil bei Mandaten mit Auslandsbezug. Außerdem kooperiert der Volljurist mit Rechtsanwaltskanzleien in Aachen, Erfurt, Freyung (Bayerischer Wald) und mit der Kanzlei des Patentanwalts Leckel in Mannheim.

Das Sekretariat vereinbart während der Bürozeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 08.30 bis 17.30 Uhr und dienstags von 08.30 bis 12.00 Uhr Beratungstermine. Rechtsanwalt Schmidt macht bei Bedarf Hausbesuche und vereinbart auch Termine außerhalb der genannten Zeiten.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Mathias Schmidt
Im Lettenhorst 7
67105 Schifferstadt
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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+49 (6235) 957300-0
Telefax
+49 (6235) 957300-6
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Homepage
http://www.schmidt-ra.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Mathias Schmidt wurde 1968 in Darmstadt geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Den Referendardienst leistete der Jurist in Darmstadt. Neben seinem Studium absolvierte Herr Schmidt eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch. Er kann für seine Mandanten auch in Englisch korrespondieren und hat Kenntnisse im englischen Zivil- u. Strafrecht. Mathias Schmidt ist an allen Amts- u. Landgerichten  sowie Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Außerdem ist Herr Schmidt berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Der Volljurist bietet schwerpunktmäßig Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Mietrecht, Verkehrsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeitsrecht und Inkassorecht an. Selbstverständlich werden auch sonstige Rechtsberatungen und Verfahren durchgeführt.

Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) können Sie sich an Herrn Schmidt wenden bei Fragen um Eigentumswohnung sowie Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner bei Streitigkeiten um Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teilungseigentum oder Teilungserklärung. Zwischen Ihnen als Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter können sich Differenzen ergeben über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen, wird Ihnen der Rechtsanwalt beim Beschlussanfechtungsverfahren juristisch zur Seite stehen. Überdies ist er Ihr Rechtsbeistand bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung. Mathias Schmidt steht seinen Mandanten auch bei Fragen im Mietrecht zur Verfügung.

Im Verkehrsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Schmidt Mandate, die das Verkehrszivilrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht betreffen. Im Verkehrszivilrecht übernimmt der Volljurist die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es ist ratsam, sich sofort juristische Hilfe zu holen, damit Sie nicht durch Unkenntnis Ansprüche verlieren. Mathias Schmidt klärt rechtliche Fragen um Invalidität, Schmerzensgeld, Personenschaden, Sachschaden, Mietwagen, Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Gutachten und Sachverständigenkosten. Zudem führt er die zähen Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung und setzt Ihren Schadenersatzanspruch für Sie durch.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird er anwaltlich tätig bei Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer bis 0,5 Promille, Geschwindigkeitsüberschreitung und Parkverstoß. Sie können sich an Rechtsanwalt Schmidt wenden, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren wollen.

Gewerblicher Rechtsschutz beinhaltet die Bearbeitung von Mandaten, die dem Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht unterfallen. Vornehmlich im Internet oder auf einer Internetseite können sich Probleme ergeben, wenn Inhalte veröffentlicht werden, an denen Rechte anderer bestehen. In solchen Fällen wird dann eine Abmahnung ausgesprochen oder sich gegebenenfalls gerichtlich auseinandergesetzt. Mathias Schmidt berät und vertritt Sie bei Fragen um Unterlassungserklärung, Teledienstgesetz und Schadenersatz.

Im Arbeitsrecht bietet der Fachanwalt juristische Unterstützung im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht. Herr Schmidt übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Mathias Schmidt wenden. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.

Im Kollektivarbeitsrecht wird Rechtsanwalt Schmidt im Betriebsverfassungsrecht für seine Klienten tätig. Er klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt. Sie können Herrn Schmidt auch aufsuchen bei einem Anspruch aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Im Inkassorecht befasst sich der Volljurist mit der Eintreibung Ihrer ausstehenden Forderungen. Er wird Ihre Schuldner letztmalig zur Zahlung auffordern und mit einer Mahnung in Verzug setzen. Bei fruchtlosem Fristablauf wird er Klage einreichen und Ihre Forderungen notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung für Sie erreichen.

Mathias Schmidt schätzt an seinem Beruf den persönlichen Kontakt zum Mandanten und den täglichen Umgang mit Menschen. Den Sinn seiner täglichen Arbeit sieht er darin, flexibel auf die unterschiedlichsten Wünsche und Ziele seiner Mandanten einzugehen, um im Ergebnis immer zufriedenstellende und zukunftstragende Lösungen für seine Klienten zu erreichen. Seine Stärken liegen in Ausdauer, Beharrlichkeit und Kreativität. Mathias Schmidt hat große Freude an der anwaltlichen Tätigkeit und liebt es, anderen Menschen Hilfe zu leisten, sich im Gesetzesdschungel zurechtzufinden.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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