Ingrid Frank
Kurzprofil
Ingrid Frank ist seit 1986 als Rechtsanwältin und seit 1996 in ihrer eigenen Kanzlei in München tätig.
Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr. Die Besprechungstermine werden von Frau Frank persönlich vereinbart, auch für Zeiten außerhalb der genannten Bürozeiten.
Die Kanzlei liegt im Münchner Stadtteil Nymphenburg direkt am Romanplatz, zwischen dem Nymphenburger Schloss und dem Hirschgarten. Erreichen können Sie die Kanzlei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Straßenbahnlinien 12 (Romanplatz), 16 (Romanplatz) oder 17 (Amalienburgstraße) sowie - auch ab dem U-Bahnhof Laimer Platz und dem S-Bahnhof Laim - mit den Buslinien 51 und 151. Für den Fall, dass Sie mit dem Auto kommen, finden Sie in unmittelbarer Nähe der Kanzlei, beispielsweise in der Arnulfstraße, immer freie Parkplätze.
Die Kanzleiräume sind schön und geschmackvoll eingerichtet. In einer freundlichen Atmosphäre empfangen Sie hilfsbereite Mitarbeiter. In dem hellen und großzügigen Besprechungszimmer finden bis zu acht Personen bequem Platz.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Ingrid Frank - Romanplatz 12
80639 München Neuhausen / Nymphenburg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 173002-0
- Telefax
- +49 (89) 173002-20

- Homepage
- http://www.ingrid-frank.de
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Frank wurde 1953 in Stuttgart geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Berlin und München. Das Referendariat absolvierte sie in München, Landshut und in einer Rechtsanwaltskanzlei in San Francisco/USA. Die Rechtsanwältin spricht fließend Englisch und Französisch.
Neben ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin ist die Volljuristin auch als Mediatorin tätig. Die dazu erforderliche Ausbildung hat sie an dem vom Bundesverband Mediation und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation anerkannten Institut Eidos Projekt Mediation in München absolviert. Durch den erfolgreichen Abschluss therapeutischer Zusatzausbildungen erlangte sie zudem umfangreiches Wissen, das insbesondere im Familien- und Erbrecht sowie bei sämtlichen Mediationen von großem Wert ist.
Rechtsanwältin Frank betreut ihre Mandanten seit über 20 Jahren individuell und mit großem persönlichem Engagement. Sie liebt die Begegnung mit Menschen und die Herausforderung, ihnen Wege aus ihren Konflikten aufzuzeigen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Sowohl Frauen als auch Männer können zu dieser offenen Persönlichkeit leicht Vertrauen gewinnen. Bei dieser kompetenten und einfühlsamen Anwältin sind Menschen mit ihrem Anliegen in den besten Händen.
Rechtsanwältin Frank ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V., im Münchener Anwaltverein e.V., in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V., in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V., in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. und im Bundesverband für Mediation e.V.
In Sachen Erbrecht geht es vor Eintritt des Erbfalls überwiegend um die Regelung der Erbfolge, die Errichtung eines Testamentes, um Zuwendungen durch Schenkungen und Vermächtnisse, und um die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht - kurz um alles, was mit dem lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensübergang zu tun hat. Nach Eintritt des Erbfalls stehen vor allem die Erbauseinandersetzung, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Auskunftansprüchen sowie die Anfechtung letztwilliger Verfügungen im Vordergrund.
Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch die Erbauseinandersetzung erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes und fundierte juristische Kenntnisse. Rechtsanwältin Frank berät und unterstützt Sie hier kompetent, im Bereich der außergerichtlichen Konfliktlösung auch in ihrer Eigenschaft als Mediatorin. Sie hat den Lehrgang des Fachanwalts für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Auch für die Erstellung der heute so wichtigen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung steht Ihnen Rechtsanwältin Frank zur Verfügung.
Auch im Familienrecht werden Sie von Rechtsanwältin Frank kompetent beraten und unterstützt. Sie hat den Lehrgang des Fachanwalts für Familienrecht erfolgreich abgeschlossen. Innerhalb des Familienrechts ist Rechtsanwältin Frank insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Vertragsgestaltung, insbesondere Gestaltung eines Ehevertrages vor oder nach der Eheschließung sowie einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung;
- Vertretung in der Trennungsphase: hier geht es insbesondere um die Geltendmachung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder, und um die Regelung der Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat;
- Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren;
- Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen, auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Vertretung im Unterhaltsprozess;
- Vermögensauseinandersetzung: Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung, Durchsetzung der Ansprüche auf Zugewinnausgleich sowie Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche;
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter oder nicht verheirateter Eltern - betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliches Verfahren;
- Kindschaftsrecht: Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung;
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft: hier geht es um Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft.
Wie bereits erwähnt, ist die Volljuristin in Konfliktfällen auch als Mediatorin tätig. Besonders bewährt hat sich die Mediation gerade im Familienrecht. Bei allen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftretenden Fragen, wie z.B. zur Höhe des Unterhalts für den anderen Ehegatten und das Kind, zum Sorge- und Umgangsrecht, zur Höhe des während der Ehe erzielten Zugewinns sowie zu Ehewohnung und Hausrat, lassen sich mit Unterstützung der Mediatorin gemeinsam oft schneller und kostengünstiger dauerhafte Lösungen erarbeiten, als dies in einem gerichtlichen Verfahren möglich ist. Im Erbrecht hat sich die Mediation zur Vermeidung lang andauernder Prozesse mit ungewissem Ausgang ebenfalls sehr bewährt, beispielsweise bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder bei Konflikten zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten. Auch bei Konflikten am Arbeitsplatz wird durch eine Mediation erfahrungsgemäß schnell eine Lösung gefunden, die von allen Beteiligten getragen wird.
In Deutschland gewinnt das Mediationsverfahren mehr und mehr an Bedeutung. Mit großem Erfolg wird es schon seit vielen Jahren in anderen Ländern, vor allem in den USA, angewandt. Die Mediation bezieht alle Beteiligten eines Konflikts gleichermaßen in die Konfliktlösung ein und führt in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu einer für alle Seiten sinnvollen und akzeptablen Lösung. Mediation ist möglich bei allen Konflikten, welche die Möglichkeit flexibler und individueller Lösungen bieten.
Bei weiteren Fragen zur Mediation lässt Ihnen Rechtsanwältin Frank gerne ihre Broschüre über die Grundzüge der Mediation zukommen.
Außerdem ist Rechtsanwältin Frank im Arzthaftungsrecht tätig. Hier vertritt sie die Rechte der Patienten. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte Diagnose, als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischer oder physischer Beeinträchtigung), so kann sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Denn kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu.
Um ihre Mandanten kompetent beraten und vertreten zu können, arbeitet Rechtsanwältin Frank in Arzthaftungsangelegenheiten eng mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen zusammen.
Schließlich steht die erfahrene Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Ob es sich um Ansprüche aus einem Reisevertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt, zum Beispiel wegen Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz – die Anwältin informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber Ihrem Vertragspartner durch.
Außerberufliche Engagements
Frau Frank liebt Musik und Kunst. Sie beschäftigt sich ferner mit psychologischen und philosophischen Themen. Entspannung findet sie darüber hinaus in der Natur.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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