Petra Buschmann
Fachgebiete/Charakteristika
Petra Buschmann wurde 1963 in Hongkong geboren. Sie studierte an der Universität Bielefeld Jura und absolvierte das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm am Landgericht Paderborn. Innerhalb der Wahlstation während des Referendariats war Frau Buschmann vier Monate in einer Londoner Kanzlei tätig. Sie spricht fließend Englisch und gut Französisch. Petra Buschmann, am 03.04.1990 zur Anwaltschaft zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Petra Buschmann trat im Dezember 1992 in die Kanzlei Korn, Voigtsberger & Partner ein. Seitdem berät und vertritt sie Mandanten im Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht.
Das Versicherungsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Staat sich aus der gesetzlichen Vorsorge durch das bestehende Sozialversicherungssystem zunehmend zurückzieht. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Durch ihre jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwältin Petra Buschmann bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut.
Die Sozialversicherung umfasst Rentenversicherung und Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus Sozialversicherungsrecht geht es für Sie zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag gestellt haben auf:
- Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der BfA/LVA
- Krankengeld und Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse
- Rente wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft
- Arbeitslosengeld bei der Bundesanstalt für Arbeit
Auch im Dienstrecht der Beamten ergeben sich entsprechende Fragen, wenn Sie bei Krankheit Beihilfeleistungen oder bei einem Dienstunfall Gewährung von Unfallfürsorge beantragt haben.
Bei der Vertretung gegenüber der Berufsgenossenschaft klärt Rechtsanwältin Buschmann Fragen zu Leistungen aufgrund von Berufskrankheiten. Sie prüft Ihren Anspruch entweder auf eine zeitlich befristete oder eine zeitlich unbefristete Rente. Häufig sind bestimmte Krankheitsbilder zu bewerten, zum Beispiel chronischer Erschöpfungszustand oder andere chronische Erkrankungen.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist oft die Frage zu klären, ob die gesetzliche Krankenkasse eine bestimmte Heilbehandlung übernehmen muss oder nicht. Vergleichbare Probleme ergeben sich im Bereich der prothetischen Versorgung beim Zahnarzt mit dem hier teilweise sehr hohen Eigenanteil der Versicherten. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind Fragen rund um den Wegeunfall, Arbeitsunfall und die Anerkennung einer Berufskrankheit relevant. Im Bereich der Pflegeversicherung richten sich die Verfahren hauptsächlich auf die Fragestellung der Eingruppierung in eine bestimmte – höhere – Pflegestufe.
Rechtsanwältin Petra Buschmann vertritt ihre Mandanten aber auch gegenüber dem Sozialamt in den Fällen, in denen es Leistungen für Angehörige, die beispielsweise in einem Pflegeheim gewohnt haben, erbracht hat und nun die Kinder oder die Ehegatten auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten in Anspruch nehmen will. In einem vertraulichen Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen. Frau Buschmann wird Ihnen danach klar aufzeigen, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten es für Sie gibt, und Sie in den weiteren Schritten für das gewünschte Vorgehen beraten.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Petra Buschmann - Steinmetzstr. 20
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2161) 9203-30
- Telefax
- +49 (2161) 9203-92

- Homepage
- http://www.korn-rechtsanwaelte.de
Spezialitäten
Petra Buschmann spezialisierte sich auf die Bereiche Immobilienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Nur eine derartige Spezialisierung ermöglicht es, sich heute im Dickicht der Gesetze umfassend auszukennen.
Das Immobilienrecht stellt einen Hauptschwerpunkt von Rechtsanwältin Petra Buschmann dar. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Frau Buschmann verfügt über weitreichende Erfahrungen. Im Übrigen beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, das Gewährleistungsrecht bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Immobilienfinanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.
Einen großen Teil der juristischen Arbeit von Rechtsanwältin Buschmann bildet das Wohnungseigentumsrecht. Seit Oktober 2005 ist sie befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Ihr Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Frau Buschmann berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Rechtsanwältin Petra Buschmann übernimmt zudem Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Dieses beinhaltet das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.
Im Rahmen des Mietverhältnisses sind Fehler schnell gemacht: Bei der Mietminderung schießen die Mieter weit über das Ziel hinaus, die Kündigung wird vom Vermieter nicht ordnungsgemäß begründet. Da diese wie auch viele andere mietrechtliche Fragen nur im Einzelfall nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden können, ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unabdingbar.
Rechtsanwältin Petra Buschmann berät und vertritt Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Mietrechts vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.
Publikationen im Bereich Rechtstipps
Aus dem Bereich Mieten & Wohnen:Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei hält Frau Buschmann als Dozentin für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Kurse für Hausverwalter und Makler.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


