Michael Rost

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Rost wurde 1953 in Koblenz geboren. Er absolvierte sein Jurastudium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete Herr Rost im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Der Jurist wurde 1985 zur Anwaltschaft zugelassen. Der Eintritt in die Kanzlei erfolgte 1996. Michael Rost ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Rost berät und vertritt Sie im Ausländerrecht sowie im Strafrecht und allen damit verbundenen Nebengebieten.

Im Ausländerrecht geht es ihm darum, die Rechte ausländischer Staatsangehöriger mit Nachdruck gegenüber den deutschen Behörden und Gerichten zu vertreten. Das Ausländerrecht regelt die Einreise (Visum/Visa) und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Die meisten Vorschriften sind im Aufenthaltsgesetz enthalten, das neben Einreise und Aufenthalt auch die Regeln über den Familiennachzug, den Zugang zum Arbeitsmarkt, die Abschiebehaft, die Aufenthaltsbeendigung/Abschiebung und die Integrationsvorschriften enthält. Daneben gibt es noch Vorschriften für Personen, die ausreisepflichtig sind und aus verschiedensten Gründen nicht ausreisen können und daher eine Duldung erhalten. Herausgebildet haben sich hier folgende Bereiche: Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung, Aufenthaltsgenehmigung für leitende Angestellte und Geschäftsführer, Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Visumserteilung zu Studienzwecken, Flüchtlingsrecht, Schutz vor Ausweisung und Abschiebung oder Befristung von Ausweisung und Abschiebung.

Daneben gibt es auch eine Vielzahl von bundesdeutschen Rechtsverordnungen, die Sonderfälle oder einzelne Bereiche wie etwa das Arbeitserlaubnisrecht regeln. Trotz der angeblichen Vereinfachung des Ausländerrechts durch das Zuwanderungsgesetz existieren derzeit circa 40 unterschiedliche Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis sowie die neue Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG), die je nach Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer und möglichen Beschränkungen unterschiedlichen Regeln unterliegen. Dazu kommt, dass das Ausländerrecht ergänzend fast tagtäglich von Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs, des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und deutscher Gerichte geprägt und teilweise verändert wird. Es ist also für den betroffenen Ausländer fast nicht mehr möglich, seine Rechte gegenüber der Ausländerbehörde selbst wahrzunehmen und durchzusetzen.

Rechtsanwalt Michael Rost, seit Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet Ausländerrecht tätig, bietet Ihnen kompetente und individuelle Rechtsberatung auf den verschiedenen Gebieten des Ausländerrechts. Dies schließt auch die Beratung von Unternehmen mit ein, die für ihre ausländischen Mitarbeiter eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis benötigen, sowie sogenannte Hochqualifizierte, für deren Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wiederum besondere Vorschriften existieren.


 

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Rost
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41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Spezialitäten

Rechtsanwalt Michael Rost spezialisierte sich auf das Strafrecht. Nach erfolgreicher Qualifikation wurde er 1999 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwalt Rost spricht die Sprache der Mandanten. Daher fällt es ihm leicht, dem Gericht die Denkweise seiner Mandanten zu vermitteln und somit eine Einigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht zu erzielen.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Michael Rost die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehören hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung, die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht sowie in Bußgeldverfahren zum Service von Michael Rost.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Anwaltverein Mönchengladbach (seit 1991 Vorstandsmitglied, seit 2003 stellvertretender Vorsitzender)

Publikationen im Bereich Rechtstipps

Aus dem Bereich Staat & Verwaltung:

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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