Hans-Jürgen Klaps
Fachgebiete/Charakteristika
H.-Jürgen Klaps wurde 1950 in Viersen geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er am Landgericht Mönchengladbach. Herr Klaps wurde 1980 als Rechtsanwalt zugelassen und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch.
Spezialisierung ist heute die Basis für eine ausgewogene und kompetente Beratung. Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps berät und vertritt seine Mandanten in den Bereichen Familienrecht, privates Baurecht sowie Architektenrecht.
Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps wurde in März 2002 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Seit März 2006 ist Herr Rechtsanwalt Klaps außerdem befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen.
Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die meisten Menschen kommen mit den weit verzweigten Regelungen des Familienrechts aus Anlass einer Ehescheidung in Berührung. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens sind vielfältige Regelungen zum Versorgungsausgleich, zur elterlichen Sorge sowie zum Umgangsrecht zu treffen. Ferner ist der Kindes- und Ehegattenunterhalt zu berechnen, der Zugewinnausgleich sowie die Hausratsteilung durchzuführen.
Die vom Gesetzgeber bei der Ehescheidung vorgeschriebene Beauftragung eines Rechtsanwaltes hat gute Gründe. Denn die gesetzlichen Vorschriften und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und ihre Folgen für den juristischen Laien nur schwer abzuschätzen. Daher sollte sich jeder Ehepartner anwaltlicher Hilfe bedienen.
Jeder Ehepartner sollte sich vor oder anlässlich der Eheschließung sich Gedanken über den Abschluss eines Ehevertrages machen. Denn damit kann schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt werden, wie bei einer Trennung das erarbeitete Vermögen aufgeteilt und/oder der Zugewinn geregelt wird. Ferner können Vereinbarungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich getroffen werden.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten es für den Abschluss eines Ehevertrages im einzelnen gibt, zeigt Ihnen Herr Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Seit März 2006 ist Herr Klaps außerdem befugt die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und Unternehmern geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Das private Baurecht umfasst überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Unternehmern. Grundlage ist der zwischen Ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden. Daher sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (z. B. Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Installation einer Heizungsanlage, Malerarbeiten).
Des weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherrn und Architekten, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung und/oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Rechtsanwalt Klaps nehmen die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Bauwerk und/oder sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Herr Klaps ist Mitglied im Institut für Baurecht in Freiburg e.V.
Im Architekten- und Ingenieurrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps Architekten, Ingenieure und Bauherrn bei:
Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss
Überprüfung von Honorarschlussrechnungen
Durchsetzung oder Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüchen
Urheberrechtsverletzungen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Hans-Jürgen Klaps - Steinmetzstr. 20
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2161) 9203-15
- Telefax
- +49 (2161) 9203-92

- Homepage
- http://www.korn-rechtsanwaelte.de
Publikationen
Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen Urteilsanmerkungen in juristischen Fachzeitschriften.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Institut für Baurecht in Freiburg e. V.
Außerberufliche Engagements
Herr Klaps ist für das Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf als Prüfer für das zweite juristische Staatsexamen tätig.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


