Heinz Rulands

Fachgebiete/Charakteristika

Heinz Rulands wurde 1949 in Mönchengladbach geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn sowie an der Albert–Ludwigs–Universität in Freiburg und dem sich daran anschließenden Referendarsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf am Landgericht Mönchengladbach erfolgte im Dezember 1977 die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Rulands und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er korrespondiert in gutem Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Heinz Rulands übernimmt Mandate aus dem Familienrecht und dem Medizinrecht. Einen kleineren Schwerpunkt bilden das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht.

Herr Rulands unterstützt und vertritt Sie bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Lassen Sie es nicht so weit kommen! Durch die vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelung kann eine denkbare Streitigkeit unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend von Heinz Rulands beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.

Im Bereich Gesellschaftsrecht berät und vertritt Heinz Rulands Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Heinz Rulands
Steinmetzstr. 20
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2161) 9203-33
Telefax
+49 (2161) 9203-92
E-Mail
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http://www.korn-rechtsanwaelte.de


 
 

Spezialitäten

Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Rechtsanwalt Heinz Rulands 1996 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit Heinz Rulands innerhalb des Familienrechts gehören Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung, vertragliche Regelung bei gemeinsamen Darlehen.

Außerdem ist Rechtsanwalt Heinz Rulands seit 2005 Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist Ihr Ansprechpartner für die Rechtsgebiete Medizinrecht, Arztrecht, Berufsrecht der Ärzte, Kassenrecht und Gebührenrecht.

Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischer oder physischer Beeinträchtigung), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden sowohl Ärzte beraten und vertreten, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch Patienten, die eine Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren.

Das Kassenrecht umfasst beispielsweise die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt, Arzneimittelregressprüfung (Richtgrößenprüfung), Plausibilitätsprüfung, allgemeines Regressverfahren, Budgetvolumenstreitigkeit, Ärztekooperation, Zusammenschluss von Arztpraxen, Praxisübernahme oder die Bildung eines medizinischen Versorgungszentrums.

Publikationen im Bereich Rechtstipps

Aus dem Bereich Ehe, Familie & Erben:

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Heinz Rulands hält Vorträge in der Weiterbildungsakademie für Juristen im anwaltlichen Gebührenrecht.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht
  • Vorstandmitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de