Bertram Petzoldt

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Bertram Petzoldt wurde im Januar 2001 gegründet. Mandanten, Geschäftspartner und Besucher werden seit August 2002 in repräsentativen Räumen in der Arndtstraße 6 in Dresden empfangen. Das Büro ist Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr besetzt. Besprechungen außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort sind nach Vereinbarung jederzeit – auch abends und am Wochenende -  möglich.

Die Kanzlei versteht sich als Dienstleister und zwar für Unternehmer und Privatkunden gleichermaßen. Bearbeitet werden überwiegend arbeits- und zivilrechtliche Sachverhalte. Dabei stehen die Beratung und die außergerichtliche Konfliktbeilegung im Vordergrund.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Bertram Petzoldt
Bodenbacher Straße 143
01277 Dresden Leuben
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (351) 21303040
Telefax
+49 (351) 21303043
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-petzoldt.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Bertram Petzoldt wurde 1969 in Reichenbach / Vogtland geboren. Er studierte von 1991 bis 1996 in Potsdam Rechtswissenschaften und absolvierte danach in Dresden das Referendariat. Seit 1998 ist Rechtsanwalt Petzoldt zur Anwaltschaft zugelassen. Zunächst war er als freier Mitarbeiter für die Dresdner Kanzlei Riekert und Schmidtke sowie als Dozent an der Verwaltungsfachhochschule Meißen, der Akademie für Öffentliche Verwaltung Meißen sowie der HANSA Handelsschule gGmbH Reichenbach-Zwickau tätig.

Rechtsanwalt Petzoldt ist vor allen Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsbefugt.

In der Kanzlei werden folgende Gebiete schwerpunktmäßig bearbeitet:

• Arbeitsrecht
• Forderungsbeitreibung
• Vertragsrecht
• Wohnungseigentumsrecht


Arbeitsrecht

Viele Mandanten wenden sich an die Kanzlei bereits bevor sie ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis eingehen, damit entweder ein entsprechender Vertrag gestaltet oder ein bereits vorhandener Vertrag überprüft werden kann. Dies ist sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer sinnvoll, denn häufig werden in der Praxis Formularverträge benutzt, die der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr entsprechen.

Immer wieder sind auch Zeugnisse Inhalt von Anfragen. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Zeugnisse schreiben und lesen eine Wissenschaft für sich ist. Die Arbeitgeber sind bemüht, möglichst „gerichtsfeste“ Beurteilungen zu erstellen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Hierbei ist Rechtsanwalt Petzoldt gern behilflich. Für den Arbeitnehmer empfiehlt sich in jedem Fall eine Überprüfung durch einen Juristen, denn so manch harmlos klingende Klausel entpuppt sich bei genauer Betrachtung als böse Falle.

Einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen, die häufig fehlerbehaftet und damit angreifbar ist. Nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise Beleidigung, Diebstahl oder sexuelle Belästigung kann auf die Abmahnung verzichtet werden. Formulierungshilfen bei der Gestaltung von Abmahnungen einerseits und das Prüfen und Abwehren erhaltener Abmahnungen andererseits sind deshalb oft Gegenstand der juristischen Arbeit.
 
Wird das Arbeitsverhältnis durch eine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung beendet, so bleibt vielfach nur der Gang vor das Arbeitsgericht, wobei es dem Arbeitnehmer häufig nur auf eine möglichst hohe Abfindung ankommt.

Rechtsanwalt Petzoldt vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, bundesweit.

Eine sinnvolle Altnernative zur Kündigung stellt häufig ein Aufhebungsvertrag dar, den die arbeitsvertraglichen Parteien schließen können. Ob der Vertrag im Einzelfall sinnvoll ist, ergibt sich erst nach einem persönlichen Gespräch.

Zu empfehlen - und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, denn die Kosten einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit können mitunter sehr hoch sein.


Forderungsbeitreibung

Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer sowie Freiberufler und bezieht sich auf das außergerichtliche Inkasso, das gerichtliche Mahn- und Erkenntnisverfahren sowie die anschließende Zwangsvollstreckung. Bereits titulierte Forderungen werden im Einzelfall bearbeitet.


Vertragsrecht

Gegenstand des Vertragsrechts ist das Gestalten, Überprüfen und Abändern von Austauschverträgen, beispielsweise Miet-, Kauf-, Leasing-, Werk-, Dienst-, Darlehens- und Bürgschaftsverträge.

Sicherlich muss nicht jeder Vertrag vor seinem Abschluss durch einen Juristen überprüft werden. Die meisten Standardverträge (bspw.: Kauf eines PKW vom Vertragshändler) sind rechtlich nicht zu beanstanden. Häufig wird es daneben so sein, dass auf einer Vertragsseite keinerlei Verhandlungsspielraum besteht und es nur darum geht, ob ein Vertrag abgeschlossen oder nicht abgeschlossen wird.

Besonders bei langfristiger Vertragsbindung, bspw. Mietverträgen, Verträgen mit großem Investitionsvolumen, bspw. Kauf einer Immobilie, oder Verträgen mit hohem Risikopotential, bspw. Bürgschaften oder Darlehensverträge, empfiehlt sich aber in jedem Fall eine Überprüfung, denn ob und wie eine Klausel im Vertrag umzusetzen ist, ergibt sich für gewöhnlich erst im Krisenfall, also dann, wenn im Vertragsverhältnis „Sand in das Getriebe“ geraten ist. Für gewöhnlich bleibt in dem Fall für eine gütliche Einigung keine Zeit.

Nicht selten kommt es auch vor, dass sich seit Vertragsschluss die Verhältnisse einer Vertragspartei oder beider Vertragsparteien bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertrages grundlegend geändert haben. Zu denken ist hierbei an die mithaftende Ehefrau, die seinerzeit für das Existenzgründungsdarlehen ihres Ehemannes eine Bürgschaft übernahm und nunmehr von ihrem Mann getrennt lebt. In solchen Fällen wird es häufig um eine Vertragsanpassung oder Vertragsaufhebung gehen, deren Modalitäten einzeln auszuhandeln oder zu erstreiten sind.


Wohnungseigentumsrecht

Das Leistungsangebot richtet sich an Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer gleichermaßen. Es erstreckt sich von der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Beschlüssen bis hin zur Durchsetzung von Wohngeldforderungen.

Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen im Verhältnis zu Leistungsträgern, Vertragspartnern und Miteigentümern rundet das Angebot ab.