Andreas Kuntz

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Andreas Kuntz wurde 1973 in Freiberg geboren. Nach seiner Ausbildung studierte er Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Das Referendariat absolvierte er in den OLG-Bezirken Dresden und Oldenburg. Er wurde 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit dem in der Kanzlei tätig. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaft Mietrecht.

Rechtsanwalt Kuntz berät und vertritt Sie vor allem bei mietrechtlichen, familienrechtlichen und arbeitsrechtlichen Problemen.

Im Mietrecht wie auch im Pachtrecht finden sich vielfältige Problemkonstellationen, wie zum Beispiel: Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung, Länge der Kündigungsfrist, Kündigungsverzicht, unterschiedliche Mietverträge wie Zeitmietvertrag, Untermietvertrag, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierung und Schönheitsreparaturen, Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache, Mietminderung, Erhöhung der Betriebskosten etc. Rechtsanwalt Kuntz berät und vertritt Mieter wie Vermieter von Wohnraum und Gewerberaum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Rechtsanwalt Kuntz schon vor Beginn eines Mietverhältnisses konsultieren, um Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.

Im Wohnungseigentumsrecht informiert Sie Rechtsanwalt Kuntz über die Besonderheiten bei Erwerb von Wohneigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Verwaltung, die Eigentümerversammlung, die Bestellung und Abberufung des Wohnungsverwalters, das Wohngeld, die Bedeutung der Teilungserklärung, die Nutzung und Gebrauchsregelung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie die Beziehung der Beteiligten in einer Wohnanlage, z. B. Hausverwalter, Hausmeister, Mieter, Vermieter, Eigentümer und Nachbarn.

Im Familienrecht können Sie Rechtsanwalt Kuntz mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Er berät Sie bei Fragen, die sich typischer Weise im Zusammenhang mit einer Trennung stellen, wie Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, der Vermögensauseinandersetzung, dem Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Wohnungszuweisung, Hausrat  sowie der Regelungen von Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Wohle der Kinder. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wie auch der Lebenspartnerschaft und den Regelungen aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Im Arbeitsrecht steht Rechtsanwalt Kuntz sowohl für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bei Fragen im Kündigungsschutzrecht werden Sie über die verschiedenen Formen der Kündigung, etwa der Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung, fristlose Kündigung, das Kündigungsschutzgesetz und der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beraten und vertreten. Rechtsanwalt Kuntz steht Ihnen auch als Ansprechpartner bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Schadensersatz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit, Teilzeit etc. zur Verfügung.

Des Weiteren befasst sich Rechtsanwalt Kuntz mit den Fragen des gesamten öffentlichen Rechts, zum Beispiel dem Sozialrecht, Beamtenrecht, dem Recht der Ausbildungsförderung (BAföG), Verwaltungsrecht sowie dem Sozialversicherungsrecht.


 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Andreas Kuntz
Wörde 11
26789 Leer
Niedersachsen
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Homepage
http://www.kanzlei-dr-fenner.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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