Christoph Heinrichs
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Christoph Heinrichs wurde 1969 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. 1998 erhielt er nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm seine Zulassung als Rechtsanwalt und war bis 2003 in einer der größten Kanzleien im Münsterland tätig. Er hat dort ein für Versicherungs-, Verkehrs- und Haftungsrecht sowie den Gewerblichen Rechtsschutz zuständiges Dezernat geleitet. Rechtsanwalt Heinrichs ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Sozietät, in der er seit Oktober 2003 tätig ist. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins, der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Medizinrecht des DAV sowie Mitglied der Vereinigung Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und der deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent in den Bereichen Versicherungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht in der Fachanwaltsausbildung tätig, ist Mitautor eines juristischen Fachlexikons und hat eine Vielzahl von Entscheidungen zum Versicherungs-, Haftungs-, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht als ständiger Autor einer Fachzeitschrift vorgestellt.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht stellt dieser Bereich einen der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Heinrichs dar. Typische Problemkonstellationen sind hier die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherer bis hin zur Abwehr von Regressansprüchen des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer oder umgekehrt für den Versicherer deren konsequente Durchsetzung gegenüber dem Versicherungsnehmer. Rechtsanwalt Heinrichs vertritt sowohl Privatmandanten und Firmen als Versicherungsnehmer als auch zahlreiche Versicherungsgesellschaften. Er ist hierbei Ihr kompetenter und gerade aus seiner früheren langjährigen Tätigkeit für eine Vielzahl von Versicherern erfahrener Ansprechpartner für alle Bereiche des Versicherungsrechts, wie bspw. der Kraftfahrtversicherung bzw. Autoversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung, Autoschutzbrief, vorläufige Deckung), der sonstigen Schadenversicherung wie Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Arzthaftpflichtversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung sowie in allen Bereichen der Personenversicherung, wie z.B. der Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, BUZ, Unfallversicherung. Der Fachmann vertritt Sie zudem versiert in allen Fragen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht sowie Ihren Rechten und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wie bspw. der Prämienzahlungspflicht, des Deckungsschutz und der zu erfüllenden Obliegenheiten und der aus deren Verletzung resultierender Leistungsfreiheit des Versicherers sowie der Regressnahme und deren Ausnahmereglungen, die sich bspw. bei Angehörigen aus dem Familienprivileg ergeben können.
Rechtsanwalt Heinrichs ist zudem in sämtliche Bereichen des Haftungsrechts, insbesondere im Arzthaftungsrecht tätig. Er berät und vertritt Patienten bei der Frage ob ein Kunstfehler, sonstiger Behandlungsfehler oder Mängel bei der Diagnose oder Aufklärung des Patienten gegeben und nachweisbar sind. Die Frage, ob durch eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung ein Schaden entstanden ist, kann häufig im Vorfeld eines Rechtsstreites im Schlichtungsverfahren geprüft werden. Rechtsanwalt Heinrichs hat insbesondere auch in den Bereichen der Tierarzthaftung und der zahnärztlichen Behandlung eingehende Erfahrung gerade auch bei der Abwehr von unberechtigten Arzthaftungsansprüchen und verfügt über hervorragende, vertraute Kontakte zu sachverständigen Fachleuten.
Herr Heinrichs ist zudem Fachanwalt in gesamten Verkehrsrecht. In der Unfallschadenregulierung setzt er nach Klärung der Schuldfrage konsequent alle Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc. sowie den Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz von Behandlungskosten durch. Aufgrund langjähriger Erfahrung gerade auch aus der Tätigkeit für eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften kann er Ihre Rechte umfassend durchsetzen und ggf. einen günstigen Abfindungsvergleich beim Personenschaden zur Regulierung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Erwerbsschaden oder Zahlung einer Geldrente oder Kapitalabfindung aushandeln. Er verfügt aus der Bearbeitung zahlreicher Großschäden und Unfälle mit Todesfolge zudem über die notwendige Sensibilität und Erfahrung bei der Durchsetzung der Ansprüche von Hinterbliebenen, wie etwa Beerdigungskosten der Fragen eines Schmerzensgeldanspruchs beim Tod naher Angehöriger, Anspruch auf Ausgleich wegen entgangener Dienste oder Unterhaltsleistungen. Bei selbstverschuldeten Unfällen oder Mitschuld beim Verkehrsunfall hilft und berät er bei der Geltendmachung der Versicherungsleistung aus der eigen Fahrzeugversicherung (Vollkasko oder Teilkasko bei Glasschäden), die gerade bei einer Mithaftung aus der Betriebsgefahr Zahlungen bei der Abrechnung nach dem Quotenvorrecht erbringt, so dass der Geschädigte ggf. vollen Schadenersatz erlangen kann.
Daneben vertritt Rechtsanwalt Heinrichs seine Mandanten im Verkehrsvertragsrecht bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen, der Geltendmachung von Mängeln beim Fahrzeugkauf oder der Reparatur.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtsanwalt Heinrichs in erster Linie in Bußgeldsachen für seine Mandanten tätig, um bei überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Fahren unter Einfluß von Drogen oder Alkohol und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz die Wirksamkeit und Verwertbarkeit der Messung zu prüfen und die Folgen in Form von Fahrverbot, Bußgeld, Punkteeintrag ins Verkehrszentralregister, Fahrtenbuchauflage, Führerscheinentzug, Verlust der Fahrerlaubnis etc. abzumildern oder zu verhindern. Im Verkehrsstrafrecht verteidigt Sie Rechtsanwalt Heinrichs wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (je nach Blutalkoholkonzentration oder Atemalkohol und Promillewert) oder bei Unfallflucht gegen die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktion. Auch die Auswirkungen von Drogen im Straßenverkehr und daraus resultierender Fahruntüchtigkeit erfordern im Fall des Falles den kompetenten Spezialisten, den Sie in Rechtsanwalt Heinrichs finden. Er berät sie zu dem bei allen Fragen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist, der MPU („Idiotentest“) sowie allen Fragen im Fahrerlaubnisrecht.
Des Weiteren ist der gewerbliche Rechtsschutz, insbesondere das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht aber auch Urheberrecht sowie Patentrecht und Recht der Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster eines seiner primären Tätigkeitsfelder. Gerade in diesem Bereich ist zu einer erfolgreichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen zur Wahrung von Schutzrechten oder Abwehr ungerechtfertigter Schutzrechtsverwarnungen und Abmahnungen die Einschaltung eines gerade auf diesem Spezialrechtsgebiet versierten Anwaltes, der sich mit den Besonderheiten der Verfahrensführung, dem einstweiligen Rechtsschutz sowohl zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung und deren Abwehr durch Hinterlegung einer Schutzschrift auskennt, unerlässlich. Aufgrund seiner Erfahrung aus einer „Großkanzlei“ und des eingespielten Teams der mit derartigen Verfahren vertrauten Mitarbeiterinnen ist hier die effiziente und unverzügliche Mandatsbearbeitung gewährleistet.
Rechtsanwalt Heinrichs betreut außerdem Unternehmer und Gläubiger in Insolvenzverfahren. Er arbeitet bei Bedarf eng mit dem Insolvenzverwalter zusammen oder vertritt Sie gegen diesen bei der Abwehr von Ansprüchen aus Anfechtungen wegen Gläubigerbenachteiligung, inkongruenter Deckung oder unentgeltlicher Leistung. Im Wirtschaftsstrafrecht ist Rechtsanwalt Heinrichs als Strafverteidiger u.a. beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt tätig.
Herr Heinrichs steht Ihnen darüber hinaus im Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht und für die Vertragsgestaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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