René Henkys

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt René Henkys wurde 1965 in Wuppertal geboren. Er ist Partner der Sozietät. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Hannover absolvierte er das Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Celle. 1995 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt und ist seit dem in Leer tätig. Bereits seit 1997 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und nunmehr auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. 2002 wurde er als Notar zugelassen. Herr Rechtsanwalt Henkys ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie sonstigen Gerichtsbarkeiten zur Vertretung zugelassen. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in dessen Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Anwaltsnotariat sowie Bau- und Architektenrecht. Herr Henkys ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit Mitglied des Prüfungsausschuss des Landesjustizprüfungsamtes in Hannover. Er hält darüber hinaus Vorträge im Bau- und Arbeitsrecht, hier insbesondere über Fragen des Betriebsverfassungsrechts.

Als Notar können Sie Herrn Henkys insbesondere bei Fragen und Problemen mit der Erstellung eines Ehevertrag, Erbvertrag, Kaufvertrag, Grundstückskaufvertrag und Übergabevertrag oder Testament in Anspruch nehmen. Er beurkundet insbesondere Ihre notarielle Vereinbarung zur Grundstücksübertragung sowie Grundschulden und Testamente. Im Rahmen der weiteren Abwicklung stellt er die Eintragung der Auflassungsvormerkung sicher und überwacht die Kaufvertragsabwicklung. Zur Löschung von dinglichen Rechten aus dem Grundbuch beurkundet er Löschungsbewilligungen und erledigt die Abwicklungen mit dem Grundbuchamt. Weiter nimmt er Beglaubigungen von Unterschriften, Beurkundungen von Gesellschaftsanmeldungen wie beispielsweise einer GmbH oder Anmeldungen einer KG als Notar vor.

Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt liegen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie im Bau- und Architektenrecht. Insbesondere in diesen Bereichen kann Herr Henkys auf langjährige, herausragende praktische Erfahrung und besondere Kompetenz durch ständige Fortbildungen und außergerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeiten zurückgreifen, die sich in der jeweiligen Spezialisierung zum Fachanwalt niedergeschlagen haben.

Rechtsanwalt Henkys ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen.

Rechtsanwalt René Henkys steht im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als kompetenter Interessenvertreter zur Verfügung. Er berät und vertritt seine Mandanten insbesondere in Kündigungsschutzverfahren. Sofern eine Abmahnung, Änderungskündigung, eine betriebsbedingte oder fristlose Kündigung zu prüfen ist, können Sie von Herrn Henkys nicht nur die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten, sondern auch die Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht insbesondere im Verfahren einer Kündigungsschutzklage. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist René Henkys bei Fragen zu Zahlungsansprüchen auf Vergütung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit und ähnlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Im Betriebsverfassungsrecht ist Rechtsanwalt Henkys seit vielen Jahren anerkannt und umfassend tätig.

Er steht als Sachverständiger und Vertreter beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan bei einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend und als Vertreter zur Seite. Hier verfügt Rechtsanwalt Henkys über jahrelange intensive Erfahrungen in Einigungsstellen und bei Beschlussverfahren.

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Baufirmen, Handwerkern und Architekten werden im privaten Baurecht geregelt. In diesem bearbeitet Rechtsanwalt René Henkys Fragen insbesondere bzgl. Werklohn und Baumängel, dies ggf. zur schnellen Sicherung von Beweismitteln im selbständigen Beweisverfahren. Auch Bauhandwerker, die selbst oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Mängeleinwendungen des Bauherrn zu kämpfen haben, unterstützt Herr Henkys bei der Abwehr kompetent. Bei Themen wie Werklohn und Werklohnminderung, Durchsetzung von offenen Architekten-Honorarforderungen und Fragen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder der Anwendbarkeit der VOB wird Rechtsanwalt Henkys sie ebenfalls umfassend beraten und vertreten. Für Unternehmer steht er gerade in Fragen des Vergaberecht und der Sicherung von Ansprüchen durch Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zur Verfügung. Die Hinzuziehung eines entsprechend versierten Fachanwaltes kann gerade auch in Auseinandersetzungen über Werklohnzahlungen zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer erforderlich sein, zumal es hier gilt ggf. entlegene Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung zum Beispiel aus Anspruchsgrundlagen in Verbindung mit dem Gesetz über die Sicherung von Baugeldern zu erkennen und zu wahren.

Sie können weiter jederzeit die Hilfe von Rechtsanwalt Henkys bei der Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen und Eintragungen ins Grundbuch jeglicher Art in Anspruch nehmen.

Überdies ist der Jurist im Bereich Vertragsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er berät Sie bei Vertragsgestaltungen unterschiedlichster Art. Ob Kaufvertrag oder Gesellschaftervertrag wie z. B. bei Gründung einer GmbH oder GmbH & Co. KG, bei allen Vertragstypen kann Rechtsanwalt Henkys adäquate und zielgerichtete Beratung und Vertragsgestaltung anbieten.

Herr Henkys ist weiter im Bereich des Handelsrecht und Handelsvertreterrecht tätig. Dort sind insbesondere häufig Streitfälle um Provisionszahlungen und Abrechnungen nach vermittelten Geschäftsabschlüssen und Fragen nachvertraglicher Wettbewerbsverbote zu klären.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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