Christoph Bockhöfer

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Christoph Bockhöfer wurde 1966 in Leer geboren. Er ist Partner der Sozietät. Christoph Bockhöfer studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Das Referendariat absolvierte er im OLG-Bezirk Oldenburg. Herr Bockhöfer ist seit Oktober 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und als Mitbegründer der Sozietät in der Kanzlei tätig. Seit 1999 ist er Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwalt Bockhöfer ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie sonstigen Gerichtsbarkeiten zur Vertretung zugelassen. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie dessen Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht.

Die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” hat die Rechtsanwaltskammer Oldenburg Herrn Bockhöfer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) 1999 zuerkannt, da er in diesem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat.

Als Fachanwalt für Familienrecht betreut er seine Mandanten oder Mandantinnen umfassend im Scheidungsrecht mit all seinen Facetten und Nebengebieten. Er informiert dabei umfassend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, Möglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung, über Fragen zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, Besuchszeiten für Umgangskontakte, zur Vermögenstrennung, dem Zugewinnausgleich, der Gütertrennung sowie zum Unterhaltsanspruch und seiner Durchsetzung vom Auskunftsanspruch bis zur effizenten Vollstreckung. Häufig wird er bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob sich der Ratsuchende eine Scheidung überhaupt leisten kann und ob die Voraussetzungen einer Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen oder wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Zudem stellen sich häufig Fragen zur weiteren Nutzung der Ehewohnung oder einer Wohnungszuweisung. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder im Zusammenhang mit nichtehelichen Kindern sowie hier insbesondere im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen und Umgangskontakten oder Besuchsregelung auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner. Gleiches gilt für die Fragen der Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Im gesamten Rechtsgebiet Ehe- und Familienrecht ist Herr Bockhöfer sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und hat überdurchschnittliche Erfahrungen.

Des Weiteren ist das Erbrecht ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei Fragen rund um den Erbfall, insbesondere zu Erbfolge, Erbeinsetzung, Erbfähigkeit, Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung, Erbenhaftung und ggf. Erbausschlagung oder Einrede der Dürftigkeit des Nachlaß, Erbenermittlung, Erbschaftskauf, Erbschaftsbesitz, Erbschein, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Erbschaftssteuer, Erbverzicht, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch. Er vertritt Ihre Interessen weiter bei allen Fragen zum Thema Testament - wie etwa Testamentsaufsetzung, Testamentsgestaltung, Ehegattentestament, Nottestament, Testamentsanfechtung und Testamentsvollstreckung - oder zum Pflichtteilsrecht. Ist ein Erbschein erforderlich, vertritt er sie im Verfahren zur Erteilung des Erbscheins und stellt den erforderlichen Kontakt zu einem Notar her und vertritt Sie im weiteren Nachlassverfahren. Genauso können Sie auf fachkundige Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung zählen.

Im Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen zum Unternehmensrecht. Rechtsanwalt Bockhöfer erörtert bei der Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaftsform zunächst die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gesellschafter. Zur umfassenden Beratung zählt weiter die Klärung haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen, letzteres in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Ist der Entschluss zu einer Gesellschaftsform gefasst, folgen im Stadium der Vorgesellschaft Beratung und Begleitung bei der Gründung der Gesellschaft bis zu deren Eintragung im Handelsregister. Die Tätigkeit in diesem Fachbereich umfasst die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen. Im Gesellschaftsrecht ist Herr Bockhöfer besonders im Bereich der Realisierung und Begleitung von Fondsgesellschaften, insbesondere von Windenergieanlagen, tätig. Herr Bockhöfer vertritt Sie zudem in allen streitigen Fragen des Gesellschaftsrechts sowie bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern, in Fragen der Gesellschafterversammlung, der Erbfolge und des Anteilskauf sowie der Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Insbesondere in einer eventuellen wirtschaftlichen Krise einer Gesellschaft ist die kompetente Beratung im Hinblick auf insolvenzrechtliche Fragestellung gefragt. Rechtsanwalt Bockhöfer berät Sie hier sowohl im Hinblick auf die Möglichkeiten und Risiken eventueller Sanierungsversuche als auch im Hinblick auf die aus der Situation erwachsenden Pflichten und Risiken als Geschäftsführer.

Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Bockhöfer bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Bockhöfer hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Bockhöfer führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit dem Unfallgegner klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Bockhöfer für seine Mandanten den Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei der Durchsetzung.

Das Insolvenzrecht gewinnt durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Der von Rechtsanwalt Bockhöfer angebotene Service in diesem Rechtsgebiet umfasst zum Beispiel die Sanierungsberatung zur Abwehr der Unternehmensinsolvenz, die Entwicklung eines außergerichtlichen Sanierungskonzepts, Schuldenbereinigung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung Ihrer Privatinsolvenz, Schuldnerberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung oder - nach einem gerichtlichen Insolvenzantrag - die Restschuldbefreiung.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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