Christina Bremme
Fachgebiete/Charakteristika
Christina Bremme wurde 1953 in Berlin geboren. Nach ihrem Jurastudium an der Freien Universität Berlin leistete sie ihren Dienst als Rechtsreferendarin in Berlin und Niedersachsen. Frau Bremme ist seit 1982 zur Anwaltschaft zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Die Juristin verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwältin Bremme fasziniert an ihrem Beruf, dass oft ungewöhnliche Probleme auftreten, zu deren Lösung es erforderlich ist, neue unkonventionelle Wege zu gehen. Im Übrigen reizt es sie, sich für das Leben anderer Menschen persönlich einzusetzen. Dabei sieht sie ihre Fähigkeit, rasch einen guten Draht und somit eine persönliche Beziehung zu ihren Mandanten aufbauen, als ihre größte Stärke an.
Die Konzentration der anwaltlichen Tätigkeit auf bestimmte Spezialgebiete wird heutzutage immer wichtiger. Das Familienrecht, das Ausländerrecht und Asylrecht und als Folge auch das internationale Familienrecht bilden die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Christina Bremme.
Frau Bremme berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrag und dessen Gestaltung vor, zu Beginn und während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Christina Bremme klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Schließlich berät und vertritt Christina Bremme ihre Mandanten im Bereich Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht und Asylrecht. Nach dem geltenden Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland aufhält. Das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG) löst das bislang geltende Ausländergesetz ab und normiert umfassend Einreise und Aufenthalt von Ausländern ausgehend von ihrem Zweck statt wie bisher nach Aufenthaltstiteln. Die Grundzüge des alten Rechts der §§ 17 - 22 AuslG 1990 wurden beibehalten. Hier gibt es beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration verschiedenste Problemkonstellationen, die anwaltliche Hilfe durch Rechtsanwältin Bremme erforderlich machen können. Zu nennen sind hier beispielsweise das Recht auf Familiennachzug, das Staatsangehörigkeitsrecht oder ausländerrechtliches Strafrecht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christina Bremme - Herdenstorsteinweg 41
28195 Bremen
Deutschland
- Telefon
- +49 (421) 171714
- Telefax
- +49 (421) 171744
- Homepage
- http://www.rechtsanwaelte-schaefer-bremme.de
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Frau Bremme für den gemeinnützigen Verein Refugio e.V., der sich um die Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen kümmert.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bremen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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