Gregor Schäfer

Fachgebiete/Charakteristika

Gregor Schäfer, geboren 1963 in Bremen, studierte an den Universitäten in Bielefeld und Münster Jura. Die Praxiszeiten absolvierte er im Landgerichtsbezirk Bielefeld.
Rechtsanwalt Schäfer ist seit 1990 zur Anwaltschaft zugelassen. Zwischenzeitlich hat er aufgrund besonderer fachlicher Qualifikation den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" verliehen bekommen. Rechtsanwalt Schäfer ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Gregor Schäfer berät und vertritt seine Mandanten in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Kaufrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.

Ein Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Mietrecht und Pachtrecht. Dieses umfasst sowohl das gewerbliche Mietrecht als auch das Wohnraummietrecht. Das Mietrecht regelt zum Beispiel Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Herr Schäfer ist ein zuverlässiger Ansprechpartner, wenn Sie als Mieter (Pächter) oder Vermieter (Verpächter) Fragen im Mietrecht oder Pachtrecht haben.

Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, PKW, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.

Das Erbrecht regelt Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten.

Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen. Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwalt Gregor Schäfer berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen - insbesondere Auslandskonten -, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.


 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Spezialitäten

Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Gregor Schäfer hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Schäfer hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zu einem Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Er muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern eine (Mit-)Haftung sich bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr). Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie der Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. In diesen Bereichen steht Ihnen Rechtsanwalt Gregor Schäfer gerne hilfreich zur Seite.

Außerberufliche Engagements

Seit Jahren ist Herr RA. Schäfer als Leiter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht durch die Anwaltskammer Bremen für die Referendare im Lande Bremen eingesetzt.
Darüberhinaus ist Herr Schäfer ist seit vielen Jahren Jugendtrainer in einem Bremer Fußballverein.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bremen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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