Thomas Heß

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Heß wurde 1964 in Grünstadt geboren. Seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg folgte im April 1994 die Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist an allen Amts, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Seit 2003 ist er Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Herr Heß ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Heß hat Erfahrung als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und berät in allen Fragen des Unternehmens- und Privatinsolvenzrechts. Es gilt frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen; denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, um  so größer ist die Chance des Unternehmenserhalts. Desweiteren ist er im Bereich der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) tätig. Er informiert sie über die Voraussetzungen, Durchführung sowie Rechtsfolgen des Privatinsolvenzverfahrens (Verbraucherinsolvenzverfahren). Herr Heß erarbeitet mit ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch (außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan) mit den Gläubigern und stellt im Falle des Scheiterns den Insolvenzantrag für sie.
 
Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Heß bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Heß hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Heß führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Heß für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung. Auch bei Streitigkeiten wegen einer Kfz-Reparatur oder Problemen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag anlässlich des Erwerbes oder der Veräußerung eines Kraftfahrzeugs hilft Herr Heß weiter. Auf diesem Gebiet strebt Rechtsanwalt Heß den Fachanwalt an und hat deshalb schon den theoretischen Kurs absolviert.

Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache et cetera. Rechtsanwalt Heß vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Vermieter und Hausverwalter zum Beispiel bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Herrn Heß heranziehen, um Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.

Auch auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts (WEG-Recht) steht Ihnen Herr Heß als Rechtsberater zur Seite. Er klärt Fragen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrecht. Darüber hinaus bietet er die Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung an und wird für Sie gegebenenfalls einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten oder für die richtige Umsetzung sorgen. Häufig kommt es jedoch bereits bei der Eigentümerversammlung zu rechtlichen Unsicherheiten wie bei der Einberufung, dem Vorsitz, dem Protokoll, der Niederschrift, dem Stimmrecht, dem Beschluss, den Tagesordnungspunkten, dem Wirtschaftsplan, der Jahresabrechnung sowie bei der Bestellung und Abberufung des Verwalters. Auch bei Auseinandersetzungen über Hausgeld und Wohngeld können Sie Herrn Heß in Anspruch nehmen und diese Kosten von ihm berechnen und durchsetzen lassen. Rechtsanwalt Heß überprüft alle Abrechnungen und auch die dafür maßgeblichen Umlageschlüssel in der Teilungserklärung. Auch wenn es zu Problemen bezüglich Balkon, Terrasse, Fassade, Fenster, Dach, Stellplatz, Garage, Heizung, Hobbyraum, Spielplatz, Lärmbelästigung oder Geruchsbelästigung kommt oder die Frage der Hausordnung geklärt werden muss, ist Rechtsanwalt Heß ein kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen.


 

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Thomas Heß
Siegfriedstr. 12
67547 Worms
Rheinland-Pfalz
Deutschland

Telefon
+49 (6241) 20470
Telefax
+49 (6241) 49293
Homepage
http://www.denschlag-partner.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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