Ulrich Haas

Fachgebiete/Charakteristika

Ulrich Rolf Haas wurde 1960 in Bruchsal geboren. Er studierte an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg Rechtswissenschaften. Seit April 1990 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2002 Fachanwalt für Familienrecht.
Rechtsanwalt Haas spricht fließend italienisch. Er vertritt deshalb viele italienische Firmen und Mandanten. Durch die Unterstützung einer italienischen Kanzlei, die in Mailand und Varese tätig ist, und durch das Dolmetscher- und Übersetzerbüro seiner italienischen Ehefrau können alle Anliegen italienischer Mandanten und deutscher Firmen, die Kontakte mit Italien haben oder suchen, problemlos bearbeitet werden.  

Data l’ottima conoscenza della lingua, l’avv. Haas rappresenta ed assiste molte aziende e clienti italiani. Grazie al supporto di uno studio legale italiano che opera a Milano e a Varese ed all’agenzia di traduzione ed interpretariato della moglie, di nazionalità italiana, l’avv. Haas è in grado di elaborare senza problemi qualsiasi richiesta proveniente da clienti italiani o da aziende tedesche in affari con l’Italia.

Seit 1998 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2002 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ulrich Rolf Haas steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen oder zu gestalten. Herr Haas berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Rechtsanwalt Haas die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Ulrich Rolf Haas bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.

Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Haas berät und vertritt Betriebsrat oder Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht als Anwalt beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.

Im Familienrecht können Sie den Fachanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Haas konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten zum Sorgerecht,  Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz und die nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffen.

In Sachen Erbrecht geht es überwiegend um die Planung von Lösungen für die Unternehmensnachfolge, um ein Testament zur Erbfolgeregelung, um Schenkung, Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht, um Konfliktvermeidung und alles, was mit dem lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensübergang zu tun hat. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch die Erbauseinandersetzung - wie zum Beispiel Streit um Erbscheinerteilung, Enterbung, Auskunftsanspruch betreffend den Nachlass und das Nachlassinventar, Pflichtteilsklage und Fragen im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft - erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes sowie Gespür für zwischenmenschliche Verhältnisse.

Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit des Juristen. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner und/oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich durch Rechtanwalt Haas festgehalten werden.

Das private Baurecht ist ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Haas. Es behandelt die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Hierzu zählen beispielsweise die Rechte und Pflichten des Bauherrn aus Bauvertrag und Bauträgervertrag, die Leistung, die der Bauherr verlangen kann, Gewährleistung, Insolvenz des Bauträgers, Verjährung oder Schadensersatz bei Mangel in der Bauausführung.

Auch im übrigen Zivilrecht, insbesondere im Kaufvertragsrecht, Handelsrecht und Werkvertragsrecht berät sie der Rechtsanwalt kompetent.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ulrich Haas
Siegfriedstr. 12
67547 Worms
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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Telefax
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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